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Ebay Umsätze in Umsatzsteuervoranmeldung

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    Ebay Umsätze in Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo Zusammen,

    Ich verkaufe als Gewerbe mir Regelbesteuerung, Uhrenersatzteile an Privatkunden in Deutschland

    Die Umsatzsteuer aus den Verkäufen wird durch eBay einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt (Sitz des Käufers) weitergeleitet. Das heißt das ich selber keine Umsatzsteuer einnehme.
    Wo ist jetzt der Umsatz einzutragen in der Umsatzsteuervoranmeldung? Wenn man diesen bei Kennziffer 81 einträgt, wird ja automatisch berechnet das ich selber die 19% Umsatzsteuer schulde.

    Beste Grüße
    Alexander


    #2
    Für Inlandsumsätze hat der inländische Verkäufer die Umsatzsteuer an das für ihn - für den Verkäufer - zuständige Finanzamt abzuführen. Eine Abtretung der Umsatzsteuerschuld an einen Vermittler ist nicht möglich.
    Du wirst klären müssen, wer Dein Kunde ist. Ob Du Deine Rechnung an eBay stellst (bzw. eBay Dir stattdessen eine Gutschrift erteilt) oder an den Endkunden. Deine Inlandsumsätze jedenfalls unterliegen der Regelbesteuerung, daran führt kein Weg vorbei.

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      #3
      Unbenannt.jpg Danke für die schnelle Antwort. Ich habe hier mal ein Bild von der Rechnung hochgeladen. So wie es verstanden habe müsste ich die Umsatzsteuer abführen und dann mir von ebay wiederholen oder?

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        #4
        Jedenfalls stellt eBay eine Rechnung an den Endkunden. Du hast also die Ware an eBay verkauft. Du musst ja Umsatzsteuer in Rechnung stellen. EBay kann sich die vom Finanzamt wieder holen.
        Ob Du die Steuer nachberechnen kannst hängt von Euren bisherigen Vereinbarungen ab.

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          #5
          Bist du dir sicher das diese Rechnung für den Endkunden ist? Ganz oben rechts steht ja "not for buyer"

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            #6
            Ich versteh das jedenfalls so. Das ist halt nicht die Ausfertigung für den Käufer.

            Eine Zeile weiter unten steht ja auch Bill From ... eBay GmbH.

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              #7
              Ok danke, dass ergibt schon Sinn das ebay die ware erstmal von mir kauft. Aber wo ich jetzt die Umsätze eintragen muss kann ich mir leider noch nicht erklären.

              Kennzahl 60 (Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet) hört sich eigentlich gut an aber gilt ja nur bei Grenzübergreifenden Geschäften aber die Rechnung kommt ja von ebay Deutschland.

              Vielleicht diese Kennzahl 41 (Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)?

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                #8
                Oder vielleicht Kennzahl 42 (Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG))

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                  #9
                  Nein, Deine Umsätze sind ja steuerpflichtig, da war Deine ursprünglich Idee mit Kennzahl 81 schon richtig.

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