Wie wird Einnahme aus EU-Ausland in UstVa gebucht

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Stoppel
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2024
    • 2

    #1

    Wie wird Einnahme aus EU-Ausland in UstVa gebucht

    Tach zusammen,
    ich habe eine Dienstleistung in den NL erbracht und dazu eine Rechnung ohne UStr erstellt (Reverse-Charge-Verfahren).
    In welcher Zeile wird denn jetzt dieser Umsatz gebucht bzw. fällt dieser Umsatz aus der UStVA
    ganz raus, da ich ja keine Ustr darauf abgebe (macht ja der Kunde in den NL).
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1698

    #2
    Kennziffer 21 ("Umsätze nach § 18 b UStG" oder so ähnlich).. Zeile weiß ich jetzt nicht auswendig.

    Und ZM nicht vergessen.

    Kommentar

    • Stoppel
      Neuer Benutzer
      • 02.08.2024
      • 2

      #3
      Hallo mhanft, vielen Dank für deine Antwort! Die Rechnungen werden von mir mit dem Zusatz "Die Umsatzsteuer muss von Ihnen nachdem Reverse-Charge-Verfahren abgeführt werden. Die Umsatzsteuer für diese Rechnung schuldet der Leistungsempfänger nach § 13b UStG" . Deswegen habe ich mehr an Zeile 29, Ziffrer 46: "Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)) gedacht... Was meinst du?

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1698

        #4
        Kz 46/47 (und 67) ist, wenn du so eine Reverse-Charge-Rechnung aus der EU kriegst. (84/85/67 wäre aus Nicht-EU.)

        Und der Reverse-Charge-Vermerk reicht vollkommen - einem Holländer sind deutsche UStG-Paragraphen naturgemäß schnuppe

        Kommentar

        Lädt...