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    Steuer auf Geschenkaktionen

    Hallo, sehr geehrte Forenmitglieder. Ich möchte euch fragen, wie die Situation mit den Aktien aussieht, die ich vom Broker erhalten habe. Ich habe ein Konto bei Freedom 24 eröffnet. Nach Erfüllung der Bedingungen habe ich 3 Aktien im Wert von ca. 365 Euro erhalten. Wie wird ein solcher Ertrag besteuert? Wo sollte dies deklariert werden?

    #2
    In der Regel gehören solche Prämien zu den Leistungen, die in der Anlage SO zu erklären sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort, Charlie24.

      Das hat mich ein wenig überrascht, ich dachte, es betrifft nur virtuelle Währungen. Ich habe noch eine weitere Frage, die mich belastet. Welchen Wert sollte ich berücksichtigen? Den Wert, zu dem ich verkauft habe? In meinem Fall habe ich die ersten zwei Aktien am selben Tag verkauft, an dem ich sie erhalten habe – Wert 310€. Und wenn ich eine Provision für den Verkauf bezahlt habe, kann ich diese abziehen? Die letzte Aktie (Wert am Tag des Erhalts 45€) habe ich 30 Tage gehalten und für 55€ verkauft. Verstehe ich richtig, dass diese 10 Euro zur Anlage KAP gehören?

      Wenn ich in Zukunft noch weitere Aktien von Freedom 24 im Rahmen seiner Promotion erhalte, gehören diese dann auch zu Leistungen, Anlage SO?

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        #4
        Du musst gedanklich trennen zwischen Werbeprämien, die dir ein Broker dafür gibt, dass du bei ihm ein Depot eröffnest und eine gewisse Anzahl

        Order innerhalb einer bestimmten Zeit tätigst und Kapitalerträgen. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen

        haben, muss man in der Anlage KAP erklären. Ich bekomme heuer zufällig auch eine Prämie für eine Depoteröffnung, das ist aber kein Kapitalertrag,

        sondern eine sog. Leistung. Handel mit Bitcoin etc. würde zu den privaten Veräußerungsgeschäften rechnen, zufällig ebenfalls die Anlage SO.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für all deine Hinweise.

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