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Verlustvortrag/Sparerpauschbetrag

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    Verlustvortrag/Sparerpauschbetrag

    Hallo,
    ich habe bei meinen Einkommensteuerbescheid /Bescheid über Verslustvortrag Einspruch eingelegt, weil die Kapitalerträge nicht mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr verrechnet wurden.
    Im geänderten "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer" wird nun die gesamte Summe aus Veräußerungsgewinnen verrechnet, ohne, dass der Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1602 Euro abgezogen wird.
    Ist das in Ordnung?

    #2
    AW: Verlustvortrag/Sparerpauschbetrag

    Ja, zuerst erfolgt die Verlustverrechnung, dann kommt der Sparer-Pauschbetrag zum Abzug.

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