Homeoffice mit regelmäßigen Fahrten in die Zentrale

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  • mcox
    Neuer Benutzer
    • 19.04.2015
    • 5

    #1

    Homeoffice mit regelmäßigen Fahrten in die Zentrale

    Hallo,
    nach einem Arbeitgeberwechsel bin ich weiterhin im Homeoffice und muss ca. 50 Fahrten ins Unternehmen durchführen.
    Einfache Entfernung: 150 km, teilweise Übernachtung und am Folgetag Fahrt nach Hause. Kann ich hierzu die tatsächlich geleisteten Homeoffice Tage als Pauschale je Tag 6 .- € angeben, sowie die Km in der in der Entfernungspauschale? Und zusätzlich die Kosten für die Übernachtungen und Verpflegungspauschale eintragen?

    Viele Fragen, ich hoffe aus Antworten,
    mfg,
  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    Kann ich hierzu die tatsaechlich geleisteten Homeoffice Tage als Pauschale je Tag 6 .- Euro angeben, sowie die Km in der in der Entfernungspauschale?
    Ja.

    Und zusaetzlich die Kosten fuer die Uebernachtungen und Verpflegungspauschale eintragen?
    Ja, aber nicht, wenn dir dein AG die Kosten erstattet.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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    • mcox
      Neuer Benutzer
      • 19.04.2015
      • 5

      #3
      vielen Dank für die Antworten!

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      • Gast

        #4
        Hallo mcox und HundKatzeMaus!

        Die Fahrtkosten könnten eventuell vollständig absetzbar sein !?

        siehe hier: https://www.steuerrat24.de/steuerrat...nstreisen.html

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        • Gast

          #5
          Hallo mcox und HundKatzeMaus!

          Die Arbeitszimmerkosten könnten eventuell vollständig absetzbar sein !?

          siehe hier: https://rsw.beck.de/docs/librariespr...en-wohnung.pdf

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          • mcox
            Neuer Benutzer
            • 19.04.2015
            • 5

            #6
            Hallo,
            zu dem Thema habe ich noch eine Frage. Muss ich die ca. 50 Arbeitstage, die ich in die Niederlassung fahre von den 230 Arbeitstagen in der Pauschale 6.- €/Tag abziehen und wenn ja, wo kann man das eingeben?
            mfg

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            • HundKatzeMaus
              Erfahrener Benutzer
              • 31.08.2022
              • 1355

              #7
              Bei den Werbungskosten Zeile 61 erklaerst du nur die "Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Taetigkeit ganz oder ueberwiegend in der haeuslichen Wohnung ausgeuebt und keine erste Taetigkeitsstaette aufgesucht wurde". Also in diesem Fall 230 minus 50 gleich 180 Tage im Homeoffice.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              • mcox
                Neuer Benutzer
                • 19.04.2015
                • 5

                #8
                vielen Dank.
                ich hab`s korrigiert und die Erklärung erneut abgesendet.

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