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    Kurzzeitige Beschäftigung

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen??
    Ich arbeite auf Teilzeit Steuerklasse 5 und habe einen Minijob, im Jahr 2023 bin ich für wenige Tage einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen. Wie und wo muss ich das bei einem Einkommenssteuerbescheid angeben??
    Vielleicht weiß ja jemand mehr.

    Liebe Grüße und vielen Dank

    #2
    Ich empfehle bei der Erstellung der Erklärung immer den elek. Datenabruf zu nutzen. Alle Daten, welche Arbeitgeber, KV und PV an das Finanzamt übermittelt haben, werden direkt in die Erklärung eingetragen und auch gleich an die Stelle an die sie gehören.

    Sollten die Angaben deines Minijobs dort nicht mit auftauchen, dann hat er in der Erklärung auch nichts zu suchen, da er z.B. pauschal besteuert wurde.

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      #3
      Dies habe ich bereits getan, dennoch war ich mir unsicher. Im Netz ist leider jegliche Antwort zu finden, was mich doch sehr verunsichert hat. Der Minijob wird nicht aufgeführt, da er bei der Steuer nicht angegeben werden muss. Wie läuft das bei einer kurzzeitigen Beschäftigung?

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        #4
        Wie läuft das bei einer kurzzeitigen Beschäftigung?
        Hast du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nein, nur eine Bescheinigung für die Sozialversicherung.

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            #6
            Nein, nur eine Bescheinigung für die Sozialversicherung.
            Wenn der Arbeitgeber die kurzfristige Beschäftigung pauschal versteuert hat, warum willst du dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich und mein Mann werden jedes Jahr aufgefordert eine zu machen. Ich möchte nur nichts falsch machen und habe beim zuständigen FA angerufen, die können/wollen/dürfen mir aber keine Auskunft/ Tipps geben .

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                #8
                Wenn sowohl der Minijob wie die kurzfristige Beschäftigung pauschal versteuert wurden, gehören die daraus erzielten Einkünfte nicht in eure Steuererklärung.

                Du kannst natürlich auch keine Werbungskosten geltend machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Es kann ja durchaus sein, dass beim Ehepaar z.B. aufgrund der Steuerklassenwahl III/V eine Pflichtveranlagung besteht, obwohl die Einkuenfte bei der Ehefrau ja wohl pauschal versteuert wurden. Ob eine Pflichtveranlagung besteht, kannst du unter anderem auch im folgenden Link nachlesen: https://www.finanztip.de/steuererkla...erung-pflicht/

                  Im Zweifel wuerde ich mal beim Finanzamt telefonisch oder schriftlich nachfragen.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Es kann ja durchaus sein, dass beim Ehepaar z.B. aufgrund der Steuerklassenwahl III/V eine Pflichtveranlagung besteht,
                    Richtig, das habe ich im Beitrag '#1 überlesen. Das ändert aber nichts an der Aussage im Beitrag '#8.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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