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Wie Anlage KAP wegen zu hohem Freistellungsbetrag richtig ausfüllen?

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    Wie Anlage KAP wegen zu hohem Freistellungsbetrag richtig ausfüllen?

    Nach einem Depotübertrag hat die neue Depotbank im Depot meines Mannes und in Meinem keine Steuer bei Kapitalerträgen abgezogen. In der Steuerbescheinigung steht ein Sparerpauschbetrag, der den gesetzlichen Betrag bei Weitem übersteigt. Mein Mann und ich haben eine Zusammenveranlag und wir müssen die Anlage KAP für ihn und für mich ausfüllen.
    Was muss ich aus den Jahressteuerbescheinigungen da wo eintragen?
    Reicht es, wenn ich für meinen Mann und mich in:
    Zeile 7 die Kapitalerträge,
    Zeile 16 die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags
    Zeile 41 die Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer
    eintrage?
    Zeile 4 oder 5: was muss ich am Anfang anhaken 4 oder 5? Letztes Jahr habe ich schon einen Antrag auf Günstigerprüfung gestellt. Nur, wenn ich da wieder den Haken mache, habe ich keine Fehlermeldung.





    #2
    Ob der Antrag in Zeile 4 (Günstigerprüfung) sinnvoll ist, hängt von der Höhe eurer sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte.

    Wenn euer Grenzsteuersatz über 27,5% liegt, dann taugt auch der Antrag in Zeile 5. Ohne Antrag geht es nicht !

    Wichtig ist, dass in der Zeile 16 jeweils die tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge eingetragen werden,

    auch wenn die über dem zulässigen Höchstbetrag für den Sparer-Pauschbetrag gelegen haben.

    Die Freistellungsaufträge solltet ihr unabhängig von der Steuererklärung auf die zulässigen Höchstbeträge herabsetzen,

    soweit das für 2024 noch möglich ist. Sonst könnte leicht der Eindruck einer absichtlichen Steuerverkürzung entstehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3

      Leider klappt es so noch nicht. Wenn ich in der Anlage KAP Pkt. 5 anhake und nur Zeile 16 lt. Bescheinigungen ausfülle, bekomme ich leider eine Fehlermeldung. Jetzt gebe ich den Antrag mit Günstigerprüfung statt Pkt. 5 ab, so ist wenigstens alles schön blau.

      Natürlich haben wir den Freistellungsauftrag heuer herabgesetzt. Mit den Steuerbescheinigungen bemerkte ich erst, dass die neue Depotbank bei Kapitalerträgen keine Steuer abzog.


      Danke Charlie24!
      Zuletzt geändert von Moko; 09.08.2024, 16:36.

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        #4
        Wenn ich Pkt. 5 anhake und nur Zeile 16 lt. Bescheinigungen ausfülle, bekomme ich leider eine Fehlermeldung.
        Nur Zeile 16 ist ja auch nicht zulässig. Du musst schon die Zeilen 7 ff. ebenfalls ausfüllen und auch die Zeilen zum Steuereinbehalt.

        Eventuell muss man dort 0-Werte eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Auch ich hatte Schwierigkeiten, die Anlage KAP richtig zu verstehen und auszufuellen. Darum habe ich im Hauptvordruck unter 8 - ergaenzende Angaben die folgende Bemerkung geschrieben:

          "Bei der Anlage KAP haben wir sowohl Zeile 4 als auch Zeile 5 angekreuzt, da wir uns trotz der Elster-Hilfe nicht sicher sind, welche Zeile wir ankreuzen muessen. Der Freistellungsauftrag bei V+R-Bank war nicht hoch genug und darum wurde hier leider Abgeltungssteuer berechnet. Um das zukuenftig zu vermeiden, werden wir die Freistellungsauftaege in 2024 neu aufteilten."

          Ich hoffe, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt intelligent genug ist, die richtigen Schluesse zu ziehen, schliesslich haben die ja bereits die Daten von den Banken uebermittelt bekommen. Das EOP hat in der Vorausberechnung jedenfalls eine korrekte Erstattung vorgesehen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Der Antrag auf Günstigerprüfung in Zeile 4 ist natürlich auch dann erlaubt, wenn die Günstigerprüfung nicht erfolgversprechend ist.

            Man muss dann allerdings sämtliche Kapitalerträge - beider Ehegatten - erklären. Beim Antrag in Zeile 5 kann man sich darauf

            beschränken, nur die Kapitalerträge der Bank zu erklären, die Steuern einbehalten hat. Die freigestellten Erträge bei anderen Banken

            schreibt man dann als Summe in die Zeile 17.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Jetzt habe ich keine Fehlermeldung mehr mit Antrag Zeile 5.
              Herzlichen Dank für Eure Zeit!
              Viele Grüße an meine Helfer Charlie24 und HundKatzeMaus

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                #8
                Hallo,

                Bei der Anlage KAP haben wir sowohl Zeile 4 als auch Zeile 5 angekreuzt, da wir uns trotz der Elster-Hilfe nicht sicher sind, welche Zeile wir ankreuzen muessen.
                Die Anträge sind praktisch kaskadierend. Zeile 4 enthält sowohl Zeile 5 als auch Zeile 6. Und Zeile 5 enthält (nur noch) Zeile 6.
                Es reicht, den obersten gewünschten Antrag zu stellen.

                Und wie schon gesagt, mit Zeile 4 sichert man zu, dass man keine weiteren Kapitalerträge hatte, weder im In- noch im Ausland, und auch unabhängig davon ob freigestellt oder nicht. Es muss einfach ALLES erklärt werden.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  ich hänge mir hier mal dran. Mir ist aufgefallen, dass ich versehentlich einen zu hohen Freistellungsbetrag angegeben habe und nun 1020€ freigestellt wurden anstatt 1000€.

                  Bisher war ich - zum Glück - noch nie in der Situation dass ich die Anlage KAP ausfüllen musst, daher hapert es nun etwas am Verständnis.

                  Ich habe nun Zeile 16 den tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag eingetragen und Zeile 15 0€, der Rest der Anlage KAP ist leer und Elster würde nicht meckern.

                  Muss wirklich in der Anlage KAP Zeile 7-16 komplett ausgefüllt sein?
                  Müssen die Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag auch irgendwo noch eingetragen werden?

                  Vielen Dank und schönen Abend.

                  Grüße
                  Jimmy

                  Zuletzt geändert von Jimmy33; 21.03.2025, 20:14.

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                    #10
                    Muss wirklich in der Anlage KAP Zeile 7-16 komplett ausgefüllt sein?
                    Müssen die Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag auch irgendwo noch eingetragen werden?
                    Ich würde bei überhöhten Freistellungsaufträgen alle Kapitalerträge erklären. Zinsen auf Bausparguthaben sind natürlich ebenfalls Kapitalerträge.

                    Die einbehaltenen Steuern in den Zeilen 37 ff der Anlage KAP nicht vergessen !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      und Zeile 15 0€,
                      Wieso Zeile 15?

                      der Rest der Anlage KAP ist leer und Elster würde nicht meckern.
                      Ob Elster irgendetwas auszusetzen hat ist aber nicht der Maßstab. Es muss einfach korrekt sein, und das ist es nicht wenn man wahllos etwas wegläßt.

                      Muss wirklich in der Anlage KAP Zeile 7-16 komplett ausgefüllt sein?
                      Ich sehe es wie Charlie. Wenn man falsche Freistellungsaufträge erteilt dann sollte man schon alles ausfüllen. Mindestens braucht es aber unversteuerte Kapitalerträge, wo soll sonst die Steuer herkommen?

                      Müssen die Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag auch irgendwo noch eingetragen werden?
                      Natürlich, Zeile 7.
                      Warum hgälst du dich nicht an die Steuerbescheinigungen?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Hallo,

                        vielen Dank euch Beiden.

                        Wieso Zeile 15?

                        Ob Elster irgendetwas auszusetzen hat ist aber nicht der Maßstab. Es muss einfach korrekt sein, und das ist es nicht wenn man wahllos etwas wegläßt.
                        Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Elster eine entsprechende Hilfe bieten soll, damit alles seine Richtigkeit hat. Dem ist scheinbar nicht so.

                        Leider hatte ich schon vermutet, dass ich nun eine Doktorarbeit im Beamtendeutsch und Steurrecht abhalten darf, Weil fälschlicherweise der Freibetrag um 20€ überschritten wurde.

                        Wenn man falsche Freistellungsaufträge erteilt dann sollte man schon alles ausfüllen. Mindestens braucht es aber unversteuerte Kapitalerträge, wo soll sonst die Steuer herkommen?
                        Um genau zu sein, war es nicht mein Fehler, sondern die Bausparkasse hat im Zuge der Anpassung des Sparerpauschbetrag von 801€ auf 1000€ Ihren Freistellungsauftrag einfach prozentual angehoben.

                        Also rechne ich in Zeile 7 KAP sämtliche Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen händisch zusammen? (Wenn sie denn mal kommen)

                        Grüße
                        Jimmy

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                          #13
                          Hallo,

                          Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Elster eine entsprechende Hilfe bieten soll, damit alles seine Richtigkeit hat. Dem ist scheinbar nicht so.
                          Doch, natürlich ist das so. Wenn aber jemand meint er könnte einfach was weglassen und die Software soll sich das dann dazu denken, dann kann das nicht funktionieren.

                          Leider hatte ich schon vermutet, dass ich nun eine Doktorarbeit im Beamtendeutsch und Steurrecht abhalten darf, Weil fälschlicherweise der Freibetrag um 20€ überschritten wurde.
                          Was ist so schwierig daran, die Steuerbescheinigung(en) 1 zu 1 abzutippen? Das kann ein Grundschulkind (weil du jetzt mit Doktorarbeit ankommst).
                          Die inländischen Kapitalerträge werden schon fast idiotensicher (sorry) aufbereitet, da musst du dir mal ausländische Banken anschauen.
                          Aber zugegeben, dass ein Betrag für 2 Felder sein soll (16 und 17) ...

                          Um genau zu sein, war es nicht mein Fehler, sondern die Bausparkasse hat im Zuge der Anpassung des Sparerpauschbetrag von 801€ auf 1000€ Ihren Freistellungsauftrag einfach prozentual angehoben.
                          Das war ordnungsgemäß, so und nur so mussten die Banken den Freibetrag anpassen.

                          Also rechne ich in Zeile 7 KAP sämtliche Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen händisch zusammen?
                          Ja.
                          Ich(!) könnte das auch anders lösen, aber wer da erst fragen muss dem würde ich immer raten, in einer solchen Situation einfach alles zu erklären. Das rate ich manchmal schon bei Unklarheiten zwischen Zeile 16 und 17 (den Unterschied versteht so mancher nicht).

                          Trotzdem mal wie ich es machen würde: Eine beliebige Bank auswählen, bei der mehr als 20 Euro Kapitalerträge vorlagen. Und dann nur die Bescheinigung von dieser Bank in die Anlage KAP übernehmen (incl. Zeile 16), von allen anderen Banken braucht es nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 (die Summe von Zeile 16 und 17 sollte in deinem Fall dann 1.020 Euro betragen). Dazu den Antrag Zeile 5, fertig (wichtig: nicht 4).
                          Es geht vielleicht auch noch anders, aber ich kann das nicht sicher sagen. Die Software beim Finanzamt rechnet manchmal auch ein bisschen anders als Elster, zudem kann der Sachbearbeiter da auch noch reingrätschen (ich vermute, der bekommt die 20 Euro extra angezeigt).

                          Es wird übrigens wahrscheinlich eine Mahnung kommen ("mehr als 1.000 Euro sind nicht zulässig" o.ä.). Musst du aber nicht so ernst nehmen, das sind automatische Textbausteine, und bei nur 20 Euro ist jedem klar, dass das irgendein versehen war, kommt vor.

                          Zum Abschluss noch mal eine Geschichte von mir persönlich: Aktuell wird eines meiner Depots aufgelöst (es gibt da eine größere deutsche Bank die gerade beerdigt wird). Bereits vor ein paar Wochen sind nun alle Wertpapiere zu einer anderen Bank übertragen worden, und deshalb dachte ich die Sache wäre erledigt. Den noch verbliebenen Betrag vom Freistellungsauftrag hab ich dann bei einer weiteren Bank gesetzt, bei der alten Bank aber nicht gelöscht (weil ich davon ausging, dass da nichts mehr kommt).
                          Und plötzlich trudelt da jetzt nach Wochen doch noch eine Dividende ein (aus Japan - haben die vielleicht zu Fuß gebracht* ).
                          Fazit: Vielleicht hab' ich dieses Jahr auch etwas mehr als 1.000 Euro freigestellt.

                          *ich weiß schon warum das so war, hatte ich einfach nicht drüber nachgedacht

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Was ist so schwierig daran, die Steuerbescheinigung(en) 1 zu 1 abzutippen? Das kann ein Grundschulkind (weil du jetzt mit Doktorarbeit ankommst).
                            Die inländischen Kapitalerträge werden schon fast idiotensicher (sorry) aufbereitet, da musst du dir mal ausländische Banken anschauen.
                            Aber zugegeben, dass ein Betrag für 2 Felder sein soll (16 und 17) ...
                            Es geht ja nicht ums abtippen, sondern dass die Erklärungen so geschrieben sind, dass sie allgemein verständlich sind und selbst die Mitarbeiter des Finanzamts daran zu knabbern haben.
                            Ich bin selbst Akademiker und im naturwissenschaftlichen Bereich gehört das zum höchsten Gut, dass komplexe Sachverhalte möglichst prägnant, eindeutig und verständlich dargestellt werden.

                            Für mich ist es eben unverständlich, weshalb ich nochmal alles angeben muss, obwohl dass FA ja bereits von Bank und Bausparkasse die freigestellten Beiträge erhalten hat und sieht dass diese um 20€ überschritten wurden.

                            Und das alles in einer Zeit, in der die Ministerialdirektorin des Bundesministeriums für Finanzen (Gerda Hofmann) Vorträge zur Steuervermeidung vor Milliardären hält.

                            Trotzdem vielen Dank für die Geduld und Hilfe.

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                              #15
                              ... und sieht dass diese um 20€ überschritten wurden.
                              Genau diese Überschreitung führt zur Erklärungspflicht. Das Finanzamt kennt ja nur deine freigestellten Kapitalerträge, sonst weiß das Finanzamt nichts.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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