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Frage zu gemeinsamer Veranlagung und Vorabbescheid

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    Frage zu gemeinsamer Veranlagung und Vorabbescheid

    Hallo zusammen,

    habe vor 3 Wochen zum ersten Mal über "Mein Elster" die Steuererklärung für meine Frau und mich gemacht (anstatt wie zuvor per Steuerberater).

    Nun erhielt ich in der vergangenen Woche diesen Vorabbescheid mit einer ersten Aufstellung, Festsetzung der Lohnsteuer etc.

    Hierzu hätte ich eine Frage, da ich hier beim Finanzamt niemanden an die Strippe bekomme.

    In diesem Vorabbescheid finde ich lediglich Daten zu mir und meinen Einkünften. Lediglich in den Anmerkungen am Ende werden auf ein/zwei Angaben, die ich für meine Frau gemacht hatte, Bezug genommen.
    Ist der Bescheid somit nur für mich bzw. bezieht sich somit auch nur auf meine Einkünfte? Erhalte ich den für meine Frau nicht, weil ich (noch) keine Freigabe für die Einsicht ihrer Formulare etc. habe?
    Beziehen sich somit Steuerrückzahlungen auch nur auf meine Person und nicht auf uns beide?


    Schon einmal vielen Dank für Aufklärungen. ;-)

    #2
    Wenn du eine Erklärung für dich und deine Frau eingereicht und Zusammenveranlagung beantragt hast, dann beziehen sich die Daten

    auf beide Ehegatten, immer vorausgesetzt, du hast auch die Einkünfte deiner Frau vollständig erklärt. Das ist natürlich Voraussetzung,

    sonst war die Erklärung ja unvollständig. Mit der Freischaltung des Bescheinigungsabrufs besteht da kein Zusammenhang, wobei man den

    natürlich immer auch für den Ehegatten einrichten sollte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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