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Erstattete Vorsteuer aus Reklamation aus Vorletztem Jahr

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    Erstattete Vorsteuer aus Reklamation aus Vorletztem Jahr

    Hallo, ich bin gerade dabei, die UST-Erklärung 2023 über Elster zu erstellen.

    Hierbei habe ich einen Sachverhalt, bei dem ich nicht weiß, wo ich dies eintragen soll:

    Folgender Ablauf:

    Ein Gerät wurde als Betriebsausgabe in DE gekauft am 07.10.2021 mit Vorsteuer 56,35, die als Vorsteuer 2021 erklärt wurde.
    Gerät defekt und Nettobetrag 296,58 sowie Vorsteuer 56,35 wurde am 21.07.2023 vom Lieferanten zurückerstattet.

    1. Wohin mit diesen Summen im Formular, da ja die 296,58 keine Umsätze sind, die durch meine Tätigkeit erwirtschaftet wurden?

    2. Wohin mit den erstatteten Vorsteuern aus ursorünglich 2021, die ja 2021 erklärt wurden?

    oder

    3. Soll ich als Praktiker-Lösung den gesamten Zahlungsvorgang als Betriebseinnahme verbuchen, da ja dann die entsprechende erstattete Umsatzsteuer von mir wieder im Rahmen der Einnahmen abgeführt werden würde?

    So unüblich kann ja dies alles nicht sein, da es ja ständig zu Reklamationen und Rückerstattungen über die Jahre hinweg kommt. Dennoch stehe ich auf dem Schlauch.


    Viele Grüße und danke für jede Hilfe.
    FinkUndStar

    #2
    Die (ggf. teilweise) Rückzahlung eines Kaufpreises wird genauso behandelt wie der Kauf selbst, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

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