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Umsatzsteuervoranmeldung Q4/23 korrigiert & durch FA abgebucht - Frage für EkSt 23

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    Umsatzsteuervoranmeldung Q4/23 korrigiert & durch FA abgebucht - Frage für EkSt 23

    Hallo Zusammen,

    bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung Q4/23 war mir ein blöder Fehler unterlaufen: Ich hatte eine Ausgangsrechnung versehentlich nicht verbucht - es geht um 1,5K Umsatzsteuer. Dies habe ich mit einer berichtigen Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert und der betreffende Betrag wurde nun vom FA per Lastschrift von meinem Konto abgebucht.
    Da ich jetzt meine Steuerangelegenheiten (EÜR, USt und EkSt) für 2023 erledigen muss, stellt sich mir die Frage, ob diese, erst jetzt im August 2024, bezahlte Umsatzsteuer noch für 2023 als Betriebsausgabe berücksichtigt kann? Das hat ja durchaus Auswirkungen auf den Gewinn und die Einkommensteuer...

    Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Hallo,

    bei einer EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Heißt eine Abbuchung aus August 2024 gehört auch in die EÜR 2024.
    Ausnahme bildet maximal die 10-Tage-Regelung de § 11 EStG aber das ist im August lange vorbei

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