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    Steuerberatungskosten

    Wo kann man Steuerberatungskosten in das Formular eintragen?

    #2
    Hallo,

    kommt drauf an in welchem Rahmen diese entstehen. Bei Arbeitslohn gehören sie in die Zeile 65 der Anlage N, bei Einkünften aus Vermeitung in die Zeile 79 der Anlage V, bei Renteneinkünften in die Anlage R und bei betrieblichen Einkünften gehören sie in die Gewinnermittlung und nicht in die Einkommensteuererklärung.

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      #3
      Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
      . Bei Arbeitslohn gehören sie in die Zeile 65 der Anlage N, bei Einkünften aus Vermeitung in die Zeile 79 der Anlage V, bei Renteneinkünften in die Anlage R und bei betrieblichen Einkünften gehören sie in die Gewinnermittlung
      Wobei man noch dazu sagen muss, dass immer nur die jeweiligen Kosten der Gewinnermittlung bzw. Überschussermittlung und die Kosten für betriebliche Steuererklärungen (USt, GewSt) uneingeschränkt abziehbar sind. Die Kosten für die eigentliche Einkommensteuererklärung ist schon seit Jahren nicht mehr abziehbar. Für Steuerliteratur, Software und Mitgliedbeiträge in Lohnsteuerhilfevereinen gibt es eine Vereinfachungsregelung, sie können bei einer Einkunftsart nach eigener Wahl bis zu einem Höchstbetrag von 100 € abgezogen werden, ersatzweise in Höhe der Hälfte des Betrages (das rentiert sich dann also erst bei Kosten ab 200 €).

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        #4
        Vielen Dank für Ihre Tipps!

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