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Vermächtnis für Dritte durch Erblasser in eigener Anlage Erwerber nochmal aufführen?

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    Vermächtnis für Dritte durch Erblasser in eigener Anlage Erwerber nochmal aufführen?

    Hallo.
    Ich habe hier eine Erbschaftssteuererklärung.
    Vererbt wurde ein Bankkonto, zu 50/50 an meine Schwester und ich.
    Durch Testament geregelt gab es noch ein Vermächtnis für eine Pflegerin von €20.000,-.

    Diese €20.000,- Vermächtnis wurden direkt vom Bankkonto der Erblasserin nach Testament-/Erbscheinvorlage überwiesen, und der Rest dann zu 50/50 an uns beide Haupterben ausgezahlt.

    Die Erbschaftssteuererklärung war recht einfach. Bankkonten rein, und in Zeile 106 die Pflegerin mit den €20.000,- gelistet.

    Aber:
    Muss ich jetzt in der Anlage Erwerber (die ja von allen auszufüllen ist) diese €20.000,- (für mich also zu 50%) auch nochmal anführen,
    z.B. in Zeile 27/28 "Gesondert zu tragende Erbfallkosten, Auflagen, Anteil daran", mit Wert 10.000,- (meine Schwester entsprechend)?

    Oder in Zeile 29/30/31 "Gesondert zu tragende Vermächtnisse, Auflagen, Anteil daran"?

    Oder wäre da nur was auszufüllen wenn wir NACH Erhalt/ Auszahlung des Erbes noch Auflagen gehabt hätten?

    Vielen Dank für einen Denkanstoß.

    #2
    Gesondert zu tragende Vermächtnisse wären m. E. solche, mit denen nur einer der Erben belastet wird. Das ist hier ja wohl nicht der Fall.

    Für die Vermächtnisnehmerin habt ihr ebenfalls eine Anlage Erwerber ausgefüllt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie. Besten Dank für die schnelle Antwort.
      Das ist richtig, wir beide einzeln werden mit keinem Vermächtnis nachträglich belastet.
      Dann kommt in die Anlage wohl nichts mehr rein außer den Persönlichen Daten oben. Danke.

      Der Vermächtnisnehmerin habe ich den entsprechenden Link zum Formular und die Nummerierung aus dem Hauptformular zukommen lassen mit der Bitte sich selber darum zu kümmern.
      Oder müsste ich das als benannter „Formularausfüller“ selber (für sie) machen?
      Viele Grüße

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        #4
        Oder müsste ich das als benannter „Formularausfüller“ selber (für sie) machen?
        Ich würde die Anlage Erwerber dann für sie ausfüllen, wenn sie damit einverstanden ist und dir ihre persönlichen Daten dafür zur Verfügung stellt.

        Das ist ja schnell erledigt. Bei 20.000 € passiert ja steuerlich auch nichts, es sei denn, es hätte Vorschenkungen gegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nein, sie wollte das selber machen.

          Danke dir für den Denkanstoß, Thema hiermit erledigt. Einen schönen Abend :-)
          Zuletzt geändert von mwghv; 16.08.2024, 08:33.

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