Hallo.
Ich habe hier eine Erbschaftssteuererklärung.
Vererbt wurde ein Bankkonto, zu 50/50 an meine Schwester und ich.
Durch Testament geregelt gab es noch ein Vermächtnis für eine Pflegerin von €20.000,-.
Diese €20.000,- Vermächtnis wurden direkt vom Bankkonto der Erblasserin nach Testament-/Erbscheinvorlage überwiesen, und der Rest dann zu 50/50 an uns beide Haupterben ausgezahlt.
Die Erbschaftssteuererklärung war recht einfach. Bankkonten rein, und in Zeile 106 die Pflegerin mit den €20.000,- gelistet.
Aber:
Muss ich jetzt in der Anlage Erwerber (die ja von allen auszufüllen ist) diese €20.000,- (für mich also zu 50%) auch nochmal anführen,
z.B. in Zeile 27/28 "Gesondert zu tragende Erbfallkosten, Auflagen, Anteil daran", mit Wert 10.000,- (meine Schwester entsprechend)?
Oder in Zeile 29/30/31 "Gesondert zu tragende Vermächtnisse, Auflagen, Anteil daran"?
Oder wäre da nur was auszufüllen wenn wir NACH Erhalt/ Auszahlung des Erbes noch Auflagen gehabt hätten?
Vielen Dank für einen Denkanstoß.
Ich habe hier eine Erbschaftssteuererklärung.
Vererbt wurde ein Bankkonto, zu 50/50 an meine Schwester und ich.
Durch Testament geregelt gab es noch ein Vermächtnis für eine Pflegerin von €20.000,-.
Diese €20.000,- Vermächtnis wurden direkt vom Bankkonto der Erblasserin nach Testament-/Erbscheinvorlage überwiesen, und der Rest dann zu 50/50 an uns beide Haupterben ausgezahlt.
Die Erbschaftssteuererklärung war recht einfach. Bankkonten rein, und in Zeile 106 die Pflegerin mit den €20.000,- gelistet.
Aber:
Muss ich jetzt in der Anlage Erwerber (die ja von allen auszufüllen ist) diese €20.000,- (für mich also zu 50%) auch nochmal anführen,
z.B. in Zeile 27/28 "Gesondert zu tragende Erbfallkosten, Auflagen, Anteil daran", mit Wert 10.000,- (meine Schwester entsprechend)?
Oder in Zeile 29/30/31 "Gesondert zu tragende Vermächtnisse, Auflagen, Anteil daran"?
Oder wäre da nur was auszufüllen wenn wir NACH Erhalt/ Auszahlung des Erbes noch Auflagen gehabt hätten?
Vielen Dank für einen Denkanstoß.
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