Hallo, ich mache meine Steuererklärung zum ersten Mal in Elster. Letztes Jahr habe ich zu wenig zurück bekommen und festgestellt, das ich vergessen hatte, meinen Anteil,den ich an der gesetzlichen,freiwilligen Krankenversicherung bezahle nicht angegeben hatte,aber wo gebe ich es in Elster an?
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... den ich an der gesetzlichen,freiwilligen Krankenversicherung bezahle nicht angegeben hatte,aber wo gebe ich es in Elster an?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wann hast du die Versicherung abgeschlossen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Doppelpost!
Ich führ's zusammen.
EDIT: Ach, einmal Lebens-, einmal Krankenversicherung. Trotzdem, man muss ja nicht für jede Zahl einen eigenen Thread aufmachen.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 17.08.2024, 18:10.
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Hallo Bettina1907!
1. Bescheinigungen abrufen und in die Formulare übernehmen - dann ist das "Problem Eintragen Krankenversicherungsbeitrag" "vollautomatisch und zu 100,00%" erledigt - und noch Vieles mehr!
1.1. Betreffs Vorjahr: Es kann - eigentlich - nicht sein, dass im Vorjahr Ihre KK-Beiträge vom Finanzamt nicht berücksichtigt wurden: Völlig egal, ob Sie diese in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen haben oder nicht, das Finanzamt berücksichtigt die, sofern elektronisch gemeldet, vollautomatisch zu Ihren Gunsten!
Also:
Nachsehen, ob Sie von der Krankenkasse für das Vorjahr eine Mitteilung auf Papier erhalten haben, auf dem die an das Finanzamt gemeldeten Daten draufstehen, und dann im Steuerbescheid prüfen, ob diese Zahlen darin auftauchen!
Falls nicht: Finanzamt anrufen und nachträglich um Berücksichtigung der gezahlten Beiträge bitten - die müssen (!) ändern, falls Daten versehentlich nicht in die ESt übernommen wurden - falls Daten beim Finanzamt nicht elektronisch angekommen, Papierbescheinigung ans Finanzamt mit Änderungsantrag senden!
2. Lebensversicherungsbeiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand im Abschnitt 7 "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" in den Zeilen 46, 47 oder 48 einzutragen - aber bevor Sie sich die Hilfe/Erläuterung ansehen (Klick auf "blaues ?"), machen Sie testweise folgendes:
a) Steuerberechnung ohne Eintrag in "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" und das steuerliche Ergebnis ansehen.
b) In "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" "einfach" mal einen Tausender eintragen, nochmals berechnen, und prüfen, ob sich dieser Betrag steuerlich überhaupt ausgewirkt hat - es ist nämlich möglich, dass die abziehbaren Höchstbeträge schon mit Ihren KK-Beiträgen ausgeschöpft sind - also weitere Einträge nur "vergebene Liebesmüh" sein könnten!Zuletzt geändert von Uwe64; 19.08.2024, 12:11.
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