Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage bzgl. Umsatzsteuererklärung (Jahresabschluß) und USt Zahlungen aus Vorjahren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage bzgl. Umsatzsteuererklärung (Jahresabschluß) und USt Zahlungen aus Vorjahren

    Hallo an alle,
    ich stehe bei folgender Situation etwas auf dem Schlauch bzw bin mir nicht sicher:

    Wie verbuche (oder verrechne) ich Umsatzsteuer Nachzahlungen/Gutschriften aus vergangenen Jahren?

    Folgendes Beispiel:

    Umsatzsteuererklärung Jahresabschluss für 2023

    UStVA Q1: +500 Euro Gutschrift
    UStVA Q2: +500 Euro Gutschrift
    UStVA Q3: -300 Euro Lastschrift
    UStVA Q4: -600 Euro Lastschrift

    Das ergibt +100 Euro Gutschrift und soll in das Feld "Vorauszahlungssoll für 2023" eingetragen werden.

    Nun musste ich im Jahr 2023 eine Umsatzsteuer Nachzahlung/Lastschrift von -250 Euro für das Jahr 2022 tätigen.

    Im Jahr 2024 habe ich bereits ebenfalls eine Umsatzsteuer Nachzahlung/Lastschrift von -350 Euro für das Jahr 2023 getätigt.

    Wie verbuche ich die Umsatzsteuer Nachzahlungen nun?

    Vielen Dank im Voraus und tut mir Leid, falls es eine dumme/offensichtliche Frage ist.



    #2
    Die Umsatzsteuer für 2022 kommt nicht in die Umsatzsteuererklärung für 2023.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Umsatzsteuer für 2022 kommt nicht in die Umsatzsteuererklärung für 2023.
      Vielen Dank für die Antwort. D.h. für das Beispiel dann:

      UStVA Q1: +500 Euro Gutschrift
      UStVA Q2: +500 Euro Gutschrift
      UStVA Q3: -300 Euro Lastschrift
      UStVA Q4: -600 Euro Lastschrift
      USt Nachzahlung 2023: -350 Euro Lastschrift

      250 Euro Nachzahlung.

      Ist das richtig so?

      Kommentar


        #4
        Warum hast Du eine Nachzahlung für 2023 leisten müssen? Wurde eine Vorauszahlung geändert?

        Einzutragen sind hier ja nicht Zahlungen, sondern das Soll!

        Kommentar


          #5
          Das war eigentlich nur ein Beispiel, um zu verstehen wie das Vorauszahlungssoll berechnet wird.

          Ansonsten habe ich mal ein wenig nachzahlen müssen, weil ich bei der UStVA etwas nicht korrekt verbucht hab.

          Jedenfalls habe ich nun verstanden, wie man das Vorauszahlungssoll berechnet.

          Danke!

          Kommentar

          Lädt...
          X