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Anlage V - Zeilen 20/21 und Zeile 72

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    Anlage V - Zeilen 20/21 und Zeile 72

    Hallo Zusammen,
    mal wieder eine Frage zur Anlage V.

    Es geht um eine vermietete Wohung, die Nebenkostenabrechung für meinen Mieter führt die Hausverwaltung durch, der Geldfluß vom/zum Mieter erfolgt über mein Konto.

    Was in den Zeile 20/21 einzutragen ist, habe ich dem Hilfetext entnommen und ist mir klar.

    Was kommt dann in Zeile 72?
    Hier komme ich auch mit Hilfstext nicht weiter.
    Muss ich hier jede einzelne Position aus der Nebenkostenabrechnung meines Mieters (also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, ...) übertragen?

    Danke im Voraus für eine Antwort.

    #2
    Muss ich hier jede einzelne Position aus der Nebenkostenabrechnung meines Mieters (also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, ...) übertragen?
    Müssen nicht ! Einzutragen sind die von dir 2023 getätigten Ausgaben. Ob du da bei einer Abrechnung über die Hausverwaltung alles einzeln aufführst,

    bleibt dir überlassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      zuerst Danke für die schnelle Antwort.

      Habe ich das richtig verstanden, das in Zeile 72 die Summe aller Hausgeldzahlungen an die HV kommen?
      Die kommen ja von meinem Konto.

      Ergänzung:
      Die Zahlungen für die Rücklage muss natürlich rausgerechnet werden, richtig?
      Zuletzt geändert von Ein Unwissender; 19.08.2024, 22:17.

      Kommentar


        #4
        Habe ich das richtig verstanden, das in Zeile 72 die Summe aller Hausgeldzahlungen an die HV kommen?
        Nur der Anteil, der auf die Mieter umgelegt wird und natürlich ohne die darin enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nur der Anteil, der auf die Mieter umgelegt wird und natürlich ohne die darin enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
          Was ist mit den "nicht umlegbaren" Kosten (die in der Abrechnung der Hausverwaltung) ja auch aufgelistet sind? Wie z.B. Verwalterkosten, Reparaturen usw. (Meine natürlich nicht die Instandhaltungsrücklage - das ist klar, das man die rausrechnen muss).
          Muss ich die umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten aus der Verwalterabrechnung zwingend manuell ganz genau auseinanderdividieren und dann die nicht umlegbaren Kosten in Zeile 75 eintragen? Ich hatte jetzt vorerst mal einfach die kompletten Hausgelder in die Zeile 75 eingetragen ist das falsch? Besser alles in Zeile 72 oder wirklich separat aus der Verwalterabrechnung alles raussuchen und dann in Zeile 72 und 75 aufteilen?

          Und wo packe ich die Nachzahlung / Erstattung der Hausverwaltung rein?

          Danke.

          Kommentar


            #6
            Ich hatte jetzt vorerst mal einfach die kompletten Hausgelder in die Zeile 75 eingetragen ist das falsch?
            Was auf die Mieter umgelegt wurde, gehört aber doch in die Zeilen 72 ff. Echter Erhaltungsaufwand gehört ebenfalls getrennt erklärt.

            Und wo packe ich die Nachzahlung / Erstattung der Hausverwaltung rein?
            Die für das Jahr 2023 gehört in die Steuererklärung für 2024, in die Erklärung für 2023 gehört dagegen die Abrechnung für das Jahr 2022.

            Es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was auf die Mieter umgelegt wurde, gehört aber doch in die Zeilen 72 ff. Echter Erhaltungsaufwand gehört ebenfalls getrennt erklärt.


              Die für das Jahr 2023 gehört in die Steuererklärung für 2024, in die Erklärung für 2023 gehört dagegen die Abrechnung für das Jahr 2022.

              Es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.

              Ja, aber in der Verwalterabrechnung gibt es ja umlegbare und nicht umlegbare Kosten. (Ich rede nicht von den Instandhaltungsrücklagen)
              Es gibt also nur 3 Möglichkeiten, alles in 72 oder in 75 oder man muss jede Position ausklamüsern und jeweils in 72 oder 75 "packen". Früher hatte ich das einfach als eine Position angegeben. Im Endeffekt macht es aber doch auch gar kein Unterschied, ob ich die später umlege oder nicht. Dafür gibt es die Einnahmeseite...
              Was passiert eigentlich ganz generell, wenn man etwas in die falsche Zeile einträgt, es aber im Endergebnisse eh aufs gleiche rauskommt?

              Was sind den "echte" Erhaltungsrücklage - Das sind doch z.b. die Handwerkerechnungen die ich beauftragt habe oder die Entnahme der Instandhaltungsrücklagen.
              Was ist mit den Kleinreparaturen die die WEG über den Hausverwalter veranlasst hat und halt dann in der Jahresabrechnung stehen. Muss ich die dann auch noch einzeln auseinander dividieren? Denn die Verwaltungskosten der HV, Kontoführungskosten der WEG usw. sind ja sicher keine Erhaltungsaufwendungen.


              Das ist mir klar, dass die Abrechnung 2022 in 2023 gehört (Wenn Sie den in 2023 bezahlt wurde. Könnte ja auch erst 2024 überwiesen sein) - Die Frage ist in welche Zeile kommt das? Und hier wird es ja noch schwere herauszufinden, ob die Erstattung nun den umlegbaren oder nicht umlegbaren Kosten zuzuordnen ist.

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                #8
                Mit echtem Erhaltungsaufwand meinte ich größere Handwerkerleistungen, die nicht zu den üblichen Wartungsarbeiten gehören.

                Wie sich die jetzt geforderte Aufteilung in der Praxis bewährt, muss man abwarten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Mit echtem Erhaltungsaufwand meinte ich größere Handwerkerleistungen, die nicht zu den üblichen Wartungsarbeiten gehören.

                  Wie sich die jetzt geforderte Aufteilung in der Praxis bewährt, muss man abwarten.
                  Das bedeutet? Trage ich nun die Verwalterabrechnung in 72 oder 75 ein oder "irgendwie" aufteilen?

                  (Erschwerend kommt hinzu, dass man in 72 ja nur vordefinierte Auswahlmöglichkeiten hat - wie soll das dann gehen, wenn man noch andere Positionen hat? Nur z.b. Wo trägt man die Kabelgebühren ein - der Punkt fehlt...)
                  Zuletzt geändert von steuernix; 30.08.2024, 17:59.

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                    #10
                    Erschwerend kommt hinzu, dass man in 72 ja nur vordefinierte Auswahlmöglichkeiten hat
                    Das stimmt doch nicht ! Da kannst du jeden beliebigen Text eintragen !

                    Erwartet wird ab 2023 die Aufteilung auf die Kosten, die umgelegt werden und solche, die eben nicht umgelegt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das stimmt doch nicht ! Da kannst du jeden beliebigen Text eintragen !

                      Erwartet wird ab 2023 die Aufteilung auf die Kosten, die umgelegt werden und solche, die eben nicht umgelegt werden.
                      Okay, stimmt man kann auch selbst was eintragen.

                      Also muss ich nun echt alle Einzelnen Positionen auf 72 und 75 Aufteilen?
                      Bei 15-20 Positionen und 10 Wohnungen muss ich nun 200 völlig Sinnfreie Einträge machen? Wer hat sich so ein Blödsinn wieder ausgedacht?


                      Leider weiß ich immer noch nicht, wo ich die Nachzahlungen / Erstattung eintragen soll und wie ich die Aufteilen kann...?

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                        #12
                        Leider weiß ich immer noch nicht, wo ich die Nachzahlungen / Erstattung eintragen soll und wie ich die Aufteilen kann...?
                        ​​​​​Siehe deine eigenen Ausführungen und die von@Charlie24. Also Aufteilung auf 72 ff und 75 entsprechend der Abrechnung für 2022.

                        Zusätzlich die Abschläge 2023 aufteilen gem. Abrechnung 2023. Tabellenkalkulation verwenden, und dann Summen in die Zeilen 72 / 75 eintragen statt einzelner Aufwandsarten.

                        Weitere Beiträge zum Thema findest du im Netz mit Suchbegriff "anlage v elster Forum".

                        https://www.google.com/search?q=anla...obile&ie=UTF-8
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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