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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

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    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

    Halloi zusammen,
    ich habe eine Frage zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

    Im Jahr 2023 war ich Mieter einer Wohnung. Hier musste eine Gasheizung jährlich gewartet werden. Außerdem wurden durch einen Kammerjäger Tauben und die Verschmutzungen auf meinem Balkon beseitigt.
    Die Kosten für beides würde ich gerne in der Anlage Haushaltnahe Aufwendungen angeben.
    Gebe ich diese dann separat in der Anlage an und mit dem entsprechenden Betrag den die Leistungen jeweils gekostet haben?

    Wenn ja, worin unterscheiden sich die beiden Punkte "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer"?

    Gebe ich außerdem den vollen Betrag an und das Finanzamt rechnet davon die 20% oder soll ich selber den 20%-Betrag berechnen und eintragen?


    Gleiches gilt für einen anderen Bereich. Für mein Studium hab ich einen Laptop erworben. Diesen möchte ich in den Werbungskosten der Anlage N angeben. Gebe ich auch hier den vollen Betrag an und das Finanzamt rechnet die 20% oder sollte ich selber die 20% berechnen und angeben?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Hallo btom !

    Bevor die Fragen beantwortet werden:

    Haben Sie neben Ihrem Studium "Einnahmen" von über 10.000€?

    Falls nicht, beträgt Ihre Jahressteuer 0,00€ und
    - das Thema "Anlage haushaltsnahe Aufwendungen" und
    - das Thema "Laptop für Studium"
    laufen steuerlich ins Leere!

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      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Ja ich habe als Werkstudent gearbeitet und hatte Einnahmen >10.000€.

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        #4
        Du erklärst bei den Werbungskosten die Kosten, die als Werbungskosten absetzbar sind. Du siehst ja auch in der Berechnung, wieviel Werbungskosten tatsächlich abgezogen werden.

        Was haushaltsnahe Aufwendungen betrifft, da sind ja die Kosten einzutragen, nicht ein Anteil davon.

        Das Küchengeschäft baut eine Spülmaschine ein, kostet 500 Euro plus 150 Arbeitskosten. Selbst getragene Rechnungsbeiträge = 650, darin enthaltene Lohnanteile = 150.

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