Wir (Ehepaar) haben einen formlosen Antrag auf Änderung der Steuererklärung gestellt.
Dem wurde nicht stattgegeben.
Laut Schreiben der Sachbearbeiterin sollen wir den Einspruch bis zum 28.8.24 zurücknehmen.
Diese befindet sich jedoch über den Termin in Urlaub.
Können wir denn einen Einspruch zurücknehmen, den wir gar nicht gestellt haben?
Soweit wir wissen ( nicht viel !) herrscht doch zwischen Antrag und Einspruch ein erheblicher Unterschied.
Dem wurde nicht stattgegeben.
Laut Schreiben der Sachbearbeiterin sollen wir den Einspruch bis zum 28.8.24 zurücknehmen.
Diese befindet sich jedoch über den Termin in Urlaub.
Können wir denn einen Einspruch zurücknehmen, den wir gar nicht gestellt haben?
Soweit wir wissen ( nicht viel !) herrscht doch zwischen Antrag und Einspruch ein erheblicher Unterschied.
Kommentar