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Änderungsantrag gestellt, Einspruch soll zurückgenommen werden

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    Änderungsantrag gestellt, Einspruch soll zurückgenommen werden

    Wir (Ehepaar) haben einen formlosen Antrag auf Änderung der Steuererklärung gestellt.
    Dem wurde nicht stattgegeben.

    Laut Schreiben der Sachbearbeiterin sollen wir den Einspruch bis zum 28.8.24 zurücknehmen.
    Diese befindet sich jedoch über den Termin in Urlaub.

    Können wir denn einen Einspruch zurücknehmen, den wir gar nicht gestellt haben?

    Soweit wir wissen ( nicht viel !) herrscht doch zwischen Antrag und Einspruch ein erheblicher Unterschied.

    #2
    Die Sachbearbeiterin hat sicherlich eine Urlaubsvertretung. Aber egal: Will das Finanzamt dem Aenderungsantrag nicht entsprechen oder ist der Aenderungswunsch nicht genau genug bestimmt, gilt der Aenderungsantrag als Einspruch. In deinem Fall wurde dem Aenderungsantrag nicht entsprochen, also gilt er jetzt als Einspruch und muss dann - wenn du es denn willst - zurueckgenommen werden. Wie das formlos gemacht wird, wird hier gezeigt:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/mu...des_einspruchs
    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 22.08.2024, 12:41.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Eine Ruecknahme muesstest du eigentlich auch ueber eine "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" uebermitteln duerfen. Versuch macht klug. ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke für die Erklärung, wieder was gelernt.
        VG

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