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Kind gestorben, Tipps für Steuererklärung

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    Kind gestorben, Tipps für Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe über die Suchfunktion leider nichts passendes gefunden. Ich helfe meiner Schwester bei der Erstellung ihrer Steuererklärung. Meine Nichte ist bei einem Unfall verstorben und mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich das in der Steuererklärung aufnehme, was muss ich beachten? Ich bin leider immer noch sehr gelähmt, daher hoffe ich, dass ihr mir (uns) helfen könnt. Und wie ist das mit dem Kinderfreibetrag? Wo muss ich die Änderung (es gibt noch ein Kind) beantragen und wie funktioniert das in der Regel? Der Arbeitgeber sagt, das läuft über das Finanzamt, aber das Finanzamt sagt, das läuft über das Bürgeramt.

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Viele Grüße,
    TanteWonny

    #2
    Ihr muesst die Anlage Kind ausfuellen und dort beide Kinder hinzufuegen. Bei der verstorbenen Nichte ist bei den Angaben zum Kind (Zeile 8) und zum Kindschaftsverhaeltnis (Zeile 10) die Zeitangaben von-bis (also 01.01-Todestag) entsprechend einzutragen.

    Der Sterbefall muss ja dem Standesamt gemeldet werden (macht aber in der Regel der Bestatter, das Krankenhaus etc.). Das Standesamt (oder Buergeramt wie es heute genannt wird) informiert von Amts wegen das Finanzamt und der Arbeitgeber wird vom Finanzamt lektronisch ueber das Elstam informiert.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Vielen Dank! Sehr hilfreich! Dann scheint da in der Informationskette ja schon was schiefgelaufen zu sein. Ich werde mich mal auf Fehlersuche begeben.

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        #4
        Es dauert manchmal ein wenig, insbesondere beim Arbeitgeber. Der Areitgeber muss sich die Daten (meist monatlich) aktiv ueber Elstam abholen und das "vergessen" manche gelegentlich. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Das könnte einiges erklären...

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            #6
            Beerdigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Beerdigungskosten sind außergewöhnliche Belastungen.
              Das wusste ich nicht, danke für den Hinweis!

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                #8
                Beerdigungskosten sind außergewoehnliche Belastungen.
                Stimmt, aber: sollte der Nachlass hoeher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht moeglich. Und es wird die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Nachlass bei einem Kind?

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                    #10
                    Nachlass bei einem Kind?
                    Kann es durchaus geben, wenn auch eher selten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nachlass bei einem Kind?
                      Selbstverstaendlich ist ein verstorbenes Kind auch ein Erblasser, welches schon ueber ein erhebliches Vermoegen verfuegen kann. Wir wissen ja nicht, wie alt das Kind wurde und was es bisher erlebt hat, um vielleicht ein kleines Vermoegen anzusammeln: Taufe, Geburtstage, Konfirmation, Erbschaft oder aenliches.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                        Es dauert manchmal ein wenig, insbesondere beim Arbeitgeber. Der Areitgeber muss sich die Daten (meist monatlich) aktiv ueber Elstam abholen und das "vergessen" manche gelegentlich. ;-)
                        ...was aber nichts machen sollte, weil Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch rückwirkend berücksichtigt werden (wenn die Lohnsoftware des Arbeitgebers nicht total blöd ist).

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                          #13
                          Hallo, ob sich etwas an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ändert, hängt vom Einzelfall an. Es kann Konstellationen geben, bei denen sich bei beiden Elternteilen etwas ändert oder auch, dass sich nur bei einem Elternteil etwas ändert.
                          Das wird vom Finanzamt dem Arbeitgeber bzw. seiner Lohnabrechnungsstelle/Steuerberater digital mitgeteilt.
                          (Die Lohnsoftware ist so schlau, wie der Mensch, der sie bedient. Wenn es keine Routine ist, mindestens einmal im Monat die Lohnsteuermerkmale abzufragen, kann auch ein gutes Programm kaum helfen.)

                          Mein Beileid an die Familie des verstorbenen Kindes.

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