Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nebenjob: Rückmeldung vom Finanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nebenjob: Rückmeldung vom Finanzamt

    Hallo zusammen,

    ich arbeite aktuell in Teilzeit bei meinem Hauptarbeitgeber und möchte bald ein Nebenjob beginnen. Die Teilzeitstelle wird mit der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet. Der Verdienst im Nebenjob ist geringer. Ich möchte allerdings nicht, dass mein aktueller Arbeitgeber von meinem Nebenjob erfährt, das hat persönliche Gründe. Eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit habe ich allerdings damals schon bei der Einstellung bekommen. Wird mein Hauptarbeitgeber automatisch vom Finanzamt informiert, wenn ich einen Nebenjob habe und diese über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird? Oder kann er es nicht vom Finanzamt erfahren?

    Vielen Dank

    #2
    Wird mein Hauptarbeitgeber automatisch vom Finanzamt informiert, wenn ich einen Nebenjob habe und diese über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird?
    Nein, dein neuer Nebenarbeitgeber muss dich allerdings auch als Nebenarbeitgeber anmelden, sonst würde der Hauptarbeitgeber das mitbekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Antwort Charlie24.

      Kommentar

      Lädt...
      X