Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterschiedliche Kinderfreibeträge angerechnet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterschiedliche Kinderfreibeträge angerechnet

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei die Einkommenssteuererklärung 2023 fertigzustellen. Dabei ist mir bei Vor-Ab-Berechnung aufgefallen, dass beim ersten Kind der volle Kinderfreibetrag von 8.952 angerechnet wird, beim 2 lediglich nur 5.968. Habe ich beim 2 Kind etwas vergessen einzutragen?oder wodurch kann der Unterschied bedingt sein?
    Zur Info: Wir sind zusammenveranlagt. Das sind unsere Kinder.

    Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich vor ab für eure Hilfe.

    Viele Grüße,


    #2
    Da das exakt zwei Drittel sind, wird anscheinend davon ausgegangen, dass der Anspruch nur für acht Monate besteht.

    Kommentar


      #3
      Habe ich beim 2 Kind etwas vergessen einzutragen?
      Möglich wäre das. Sind beide Kinder leibliche Kinder von euch beiden ?

      multi hat nachgerechnet, ich nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Im Jahr 2023 ist der Kinderfreibetrag fuer beide Eltern gemeinsam 8.952 Euro pro Kind. Genau genommen ergibt sich diese Summe aus zwei Freibetraegen:
        • naemlich aus dem Kinderfreibetrag mit 6.024 Euro
        • und dem Freibetrag fuer Betreuung, Erziehung und Ausbildung mit 2.928 Euro
        Wie alt sind denn die Kinder? Wenn das 2. Kind ueber 18 Jahre alt (geworden) ist, hast du vielleicht die Ausbildung nicht korrekt eingetragen?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Wenn das Kind allerdings erst im Mai 2023 geboren wurde, besteht auch nur ein anteiliger Anspruch (so wie von multi berechnet).
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            vielen lieben Dank. Dank euren Hinweisen habe ich den Fehler gefunden

            Das Kind ist tatsächlich im Mai geboren. allerdings nicht 2023, sondern 2022. Ich habe die Daten au dem letzen Jahr zwar übernommen und Aufenthalt im Inland auf 1.1.-31.12 geändert, was ich vergessen habe, es beim nächsten Blatt, Zeile 10 zu ändern. Dort stand immernoch der Mai

            Ich danke euch für die Unterstützung. Fehler behoben.

            LG

            Kommentar

            Lädt...
            X