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Korrektur/Änderung der Abschreibung aus AVEÜR möglich?

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    Korrektur/Änderung der Abschreibung aus AVEÜR möglich?

    Guten Tag,

    Wir haben als fast noch blutige Anfänger entdeckt, dass wir in der Anlage EÜR von 2022 einen Bürostuhl über 669€ in der Anlage AVEÜR unter den beweglichen Wirtschaftsgütern eingetragen haben, weil wir noch die falsche Höchstsumme der GWG im Hinterkopf hatten oder von jemanden so gesagt bekamen. Wie auch immer, eigentlich hätten wir ihn bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern eintragen und einmalig abschreiben können. Nun meine Frage: ist eine falsche Abschreibung für die Erklärung 2023 irgendwie noch änderbar? Könnte man z.B. die teilweise Abschreibung des Bürostuhls von 2022 abziehen und dann den restlichen Betrag einmal unter den GWG angeben?
    Hintergrund: Mein Mann ist nebenberuflich Kleinunternehmer.
    Ich habe im Internet recherchiert, habe aber nur Infos zu Korrekturen erhalten, die nicht mit unserem Fall vergleichbar sind.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    #2
    Die Entscheidung, ob man ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens als GWG behandelt, trifft man im Jahr der Anschaffung.

    Daran nachträglich etwas zu ändern, dürfte schwierig sein. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Daran nachträglich etwas zu ändern, dürfte schwierig sein.
      Es wird nur funktionieren, wenn es noch keinen bestandskraftigen Einkommensteuerbescheid gibt. Also entweder Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen oder der Bescheid trägt einen Vorbehalt der Nachprüfung (steht ggf. ganz oben im Bescheid).

      Kommentar

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