Guten Tag,
Wir haben als fast noch blutige Anfänger entdeckt, dass wir in der Anlage EÜR von 2022 einen Bürostuhl über 669€ in der Anlage AVEÜR unter den beweglichen Wirtschaftsgütern eingetragen haben, weil wir noch die falsche Höchstsumme der GWG im Hinterkopf hatten oder von jemanden so gesagt bekamen. Wie auch immer, eigentlich hätten wir ihn bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern eintragen und einmalig abschreiben können. Nun meine Frage: ist eine falsche Abschreibung für die Erklärung 2023 irgendwie noch änderbar? Könnte man z.B. die teilweise Abschreibung des Bürostuhls von 2022 abziehen und dann den restlichen Betrag einmal unter den GWG angeben?
Hintergrund: Mein Mann ist nebenberuflich Kleinunternehmer.
Ich habe im Internet recherchiert, habe aber nur Infos zu Korrekturen erhalten, die nicht mit unserem Fall vergleichbar sind.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Wir haben als fast noch blutige Anfänger entdeckt, dass wir in der Anlage EÜR von 2022 einen Bürostuhl über 669€ in der Anlage AVEÜR unter den beweglichen Wirtschaftsgütern eingetragen haben, weil wir noch die falsche Höchstsumme der GWG im Hinterkopf hatten oder von jemanden so gesagt bekamen. Wie auch immer, eigentlich hätten wir ihn bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern eintragen und einmalig abschreiben können. Nun meine Frage: ist eine falsche Abschreibung für die Erklärung 2023 irgendwie noch änderbar? Könnte man z.B. die teilweise Abschreibung des Bürostuhls von 2022 abziehen und dann den restlichen Betrag einmal unter den GWG angeben?
Hintergrund: Mein Mann ist nebenberuflich Kleinunternehmer.
Ich habe im Internet recherchiert, habe aber nur Infos zu Korrekturen erhalten, die nicht mit unserem Fall vergleichbar sind.
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