Anlage "Vorsorgeaufwand" bei Verlustvortrag?

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  • Lorax
    Neuer Benutzer
    • 15.08.2024
    • 4

    #1

    Anlage "Vorsorgeaufwand" bei Verlustvortrag?

    Hallo,

    im Rahmen meines Zweitstudiums möchte ich einen Verlustvortrag (Hauptvordruck und Anlage N) geltend machen.
    Muss ich oder sollte ich zusätzlich die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausfüllen?
    Ich habe während des Zweitstudiums in unterschiedlichen geringfügigen Beschäftigungen gearbeitet.

    Vielen Dank im Voraus.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45974

    #2
    Muss ich oder sollte ich zusätzlich die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausfüllen?
    Die Anlage Vorsorgeaufwand sollte man generell ausfüllen, auch wenn das nicht immer etwas bringt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Lorax
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2024
      • 4

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Wobei wenn es gezielt und ausschließlich um die Feststellung eines Verlustvortrags aka negativer GdE geht, Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben komplett raus sind. In dem Fall kann man sich das Ganze mE durchaus sparen.

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