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Kleinunternehmer in Deutschland - Werkstudent in Österreich

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    Kleinunternehmer in Deutschland - Werkstudent in Österreich

    Guten Abend Zusammen,
    ich stehe aktuell kurz davor, für ein Studium nach Österreich zu ziehen. Allerdings stellt sich mir noch eine Frage. Hier kurz einige Hintergrundinfos:
    Ich habe seit 2021 in Deutschland ein Gewerbe angemeldet, für welches ich gebrauch von der Kleinunternehmerregelung mache. Das hat bis jetzt auch immer einwadfrei funktioniert und ich habe selbstverständlich alle meine Steuern brav bezahlt. Das Gewerbe ist ein Einzelhande mit Spezialprodukten, ich verfüge NICHT über einen Onlinehandel. Das Gewerbe kann also ausschließlich von Deutschland aus Betrieben werden.
    Nun werde ich, wie bereits erwähnt für ein Studium nach Österreich ziehen, gerne würde ich mein Gewerbe in Deutschland beibehalten und immer dann Dinge verkaufen, wenn ich hier zu Besuch bin (wird vermutlich alle 4-6 Wochen für 5-7 Tage sein). Gleichzeitig möchte ich allerdings in Österreich als Werkstudent arbeiten, um etwas Geld zu verdienen. Kommen wir nun zu meiner Frage:
    Ist es korrekt und möglich so vorzugehen:

    Meine Gewerbetätigkeit in Deutschland führe ich immer dann, wenn ich hier bin, fülle entsprechend die EÜR und die Einkommensteuererklärung aus, und zahle auf meine Einnahmen aus dem Gewerbe hier in Deutschland steuern.

    Meinen Werkstudentenjob verrichte ich immer dann, wenn ich in Österreich bin. Dementsprechend zahle ich auf dieses Einkommen in Österreich steuern.

    Ist das so möglich, wie ich mir das vorstelle oder muss ich da noch etwas anderes beachten?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    #2
    Nein, das siehst du doch zu naiv.

    Knackpunkt für D ist, ob du hier einen Wohnsitz behältst und du somit unbeschränkt steuerpflichtig bleibst oder komplett weg ziehst und hier nur noch beschränkt steuerpflichtig bist.

    Im ersten Fall ist grundsätzlich dein Welteinkommen steuerpflichtig, im zweiten Fall nur das deutsche, aber dafür ohne Grundfreibetrag.

    In Österreich bist du dann unbeschränkt steuerpflichtig, also mit dem Welteinkommen.

    Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung gibt es dann das DBA, das regelt, welcher Staat wofür das Recht zur Besteuerung hat.

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