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Steuerklassenwechsel ELSTER - Brauche Hilfe

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    Steuerklassenwechsel ELSTER - Brauche Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich heirate am 15.11 Standesamtlich. Meine Frau wird dann immer noch Werkstudentin sein. Daher würde ich direkt am Samstag den 16.11 dein Antrag zum Steuerklassenwechsel einreichen.
    Jetzt habe ich zwei Fragen. Ich kann auswählen ob ich meinen Bonus im Dezember oder im Januar ausgezahlt bekomme. Ich würde das Gehalt gerne im Dezember ausgezahlt bekommen. Natürlich nur mit Steuerklasse 3, da dass einen großen Unterschied macht.

    Wenn ich das Geld also mit Steuerklasse 3 brauche, welchen Monat sollte ich für die Auszahlung wählen?

    Danke
    Gruß

    #2
    Wenn du die Steuerklsse änderst, dann wirkt das zum 01.12. Letztlich also diesbezüglich egal, ob Dezember oder Januar. Am Ende des Jahres ist es durch die Steuererklärung egal. Dann gleicht sich zu viel oder zu wenig bezahlte Steuer aus.

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      #3
      Das hat nicht wirklich mit Elster zu tun, sondern mit einer individuellen Planung der Steuerlast.

      Die Einkommensteuer ist bekanntlich eine Jahressteuer. Bei Zahlung des Bonus im Dezember sind die Rahmenbedingungen weitgehend bekannt. Ich würde mir die Frage stellen, wie gewiss die Einkommensverhältnisse im nächsten Jahr sind. Droht eine Gehaltserhöhung? Wird die Frau weiter Werkstudentin sein, oder wird sie dies aufgeben, oder gar fertig sein und eine volle Stelle annehmen? All das hat Einfluss auf die Progression, der der Bonus bei Zahlung im Januar unterliegt.

      Während die Wirkung der Steuerklasse nur die Lohnsteuer betrifft und auf die Einkommensteuer bekanntlich keine Auswirkung hat.
      ​​​​

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        #4
        Ich will allerdings ungern erst bis zur Steuererstattung warten, bis ich dann die Differenz erhalte. Wirkt es nicht bereits ab dem Monat, ab dem man den Antrag stellt? Ich meine mal gelesen zu haben, dass auch der Novmber in meinem Fall dann zählt.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Das hat nicht wirklich mit Elster zu tun, sondern mit einer individuellen Planung der Steuerlast.

          Die Einkommensteuer ist bekanntlich eine Jahressteuer. Bei Zahlung des Bonus im Dezember sind die Rahmenbedingungen weitgehend bekannt. Ich würde mir die Frage stellen, wie gewiss die Einkommensverhältnisse im nächsten Jahr sind. Droht eine Gehaltserhöhung? Wird die Frau weiter Werkstudentin sein, oder wird sie dies aufgeben, oder gar fertig sein und eine volle Stelle annehmen? All das hat Einfluss auf die Progression, der der Bonus bei Zahlung im Januar unterliegt.

          Während die Wirkung der Steuerklasse nur die Lohnsteuer betrifft und auf die Einkommensteuer bekanntlich keine Auswirkung hat.
          ​​​​
          Falls ich hier im Forum falsch bin tut es mir leid.
          Gehaltserhöhung gibt es erst im März, da ich befördert werde. Frau fängt ihren Job im März an.

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            #6
            Wenn du einen Steuerklassenwechsel auf 3 (bei dir) und 5 (bei deiner zukuentigen Frau) machst, dann wirst du keine Steuern sparen, sondern die Steuerberechnung wird terminlich nur nach hinten geschoben und du wirst wohl beim Steuerbescheid eine erhebliche Steuernachzahlung erwarten duerfen. Und denkt dran: durch den Steuerklassenwechsel bei deiner Frau auf 5 wird der Nettolohn bei ihr ggf. deutlich geringer ausfallen. Ob sie damit einverstanden ist, wuerde ich unbedingt vorher abklaeren, sonst gibt es gleich den ersten Ehestreit. ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Wenn du einen Steuerklassenwechsel auf 3 (bei dir) und 5 (bei deiner zukuentigen Frau) machst, dann wirst du keine Steuern sparen, sondern die Steuerberechnung wird terminlich nur nach hinten geschoben und du wirst wohl beim Steuerbescheid eine erhebliche Steuernachzahlung erwarten duerfen. Und denkt dran: durch den Steuerklassenwechsel bei deiner Frau auf 5 wird der Nettolohn bei ihr ggf. deutlich geringer ausfallen. Ob sie damit einverstanden ist, wuerde ich unbedingt vorher abklaeren, sonst gibt es gleich den ersten Ehestreit. ;-)
              Ist das auch bei Studenten so? Ihr Lohn würde sich um 100 Euro verringern, meiner allerdings in 700 Euro erhöhen.

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                #8
                Ist das auch bei Studenten so?
                Mit dem Status besteht da überhaupt kein Zusammenhang. Die Kombination 3/5 führt zur Steuererklärungspflicht.

                Ob es bereits für 2024 zu einer Nachzahlung kommt, da möchte ich jetzt nicht spekulieren, häufig ist das aber so.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von mg98 Beitrag anzeigen

                  Falls ich hier im Forum falsch bin tut es mir leid.
                  Gehaltserhöhung gibt es erst im März, da ich befördert werde. Frau fängt ihren Job im März an.en
                  Ohne jetzt zu tief ins Detail gehen zu wollen, was ja auch nicht zulässig wäre, bietet es sich doch an, den Bonus in das Jahr zu legen, in dem das gemeinsame Einkommen niedriger und daher die Progression günstiger ist.

                  Insofern wären doch Beförderung nächstes Jahr und der Übergang vom Studium zur Arbeit per se gute Gründe, den Bonus in dieses Jahr zu legen.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen


                    Insofern wären doch Beförderung nächstes Jahr und der Übergang vom Studium zur Arbeit per se gute Gründe, den Bonus in dieses Jahr zu legen.
                    Und zwar in den Dezember, weil vorher wirst Du die Steuerklasse 3 nicht bekommen. Ggf. muss der Arbeitgeber sogar rückrechnen wenn sein Lohnbüro und das Finanzamt nicht so flott sind.

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                      #11
                      Zitat von mg98 Beitrag anzeigen
                      ich heirate am 15.11 Standesamtlich. ... . Daher würde ich direkt am Samstag den 16.11 dein Antrag zum Steuerklassenwechsel einreichen.
                      Wenn Ihr allerdings Kinder plant solltet Ihr auch im Blick behalten, dass sich die Höhe des Elterngeldes nach der im Bemessungszeitraum überwiegend gehabten Steuerklasse richtet. Demgegenüber haben die Steuerklassen auf die am Ende durch Steuerbescheid festgesetzte gemeinsame Steuerlast keinen Einfluss.

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                        #12
                        Ich kann es ja mal in Zahlen fassen. Ich werde dieses Jahr mit dem Bonus (Ca. 3000E) 88.000 Euro Brutto verdienen. Mein zukünftige Frau wird in diesem Jahr 18.000 Brutto (16200 Netto) verdienen.
                        Nächstes Jahr kriege mit der Beförderung 100.000 Euro Brutto. Meine Freundin wird im Jahr 2025 48000 Euro Brutto verdienen.

                        Es klingt so, als ob es Sinn machen würde den Bonus dieses Jahr auszahlen zu lassen.

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                          #13
                          Zitat von mg98 Beitrag anzeigen

                          Es klingt so, als ob es Sinn machen würde den Bonus dieses Jahr auszahlen zu lassen.
                          Definitiv.

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