Doppelte Haushaltsführung Eigentum

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  • ananana
    Neuer Benutzer
    • 29.08.2024
    • 1

    #1

    Doppelte Haushaltsführung Eigentum

    Hallo zusammen,

    ich führe einen doppelten Haushalt. Die Wohnung an meiner Arbeitsstätte ist mein Eigentum, und ich hatte dort letztes Jahr Renovierungskosten. Wo muss ich diese in Elster eintragen? Gehören sie zu "5 - Sonstige Aufwendungen" in der Anlage N (Doppelte Haushaltsführung) oder in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3023

    #2
    Ich würde eher auf § 35a EStG tippen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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