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Wie trage ich den Zweitjob in der Anlage N korrekt ein?

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    Wie trage ich den Zweitjob in der Anlage N korrekt ein?

    Hallo zusammen,

    mein Mann übt eine Zweitbeschäftigung seit letztem Jahr aus.

    Nun sitze ich an der Erklärung für das Jahr 2023 und bin etwas ratlos.

    Wenn ich den Zweitjob separat anlegen will, kann ich ja nur erste Tätigkeitstätte ganz oben auswählen. Aber das trifft ja nicht zu.
    Jetzt habe ich woanders gelesen, das die Haupttätigkeit und der Zweitjob zusammen gerechnet werden und dann eingetragen werden.
    Aber das ist ja auch nicht sinnvoll, weil ich für den Zweitjob ja Werbungskosten/Fahrtkosten abrechnen will. Und dazu ist ja die Angabe
    der Adresse des Arbeitgebers erforderlich....

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    #2
    Wenn ich den Zweitjob separat anlegen will, kann ich ja nur erste Tätigkeitstätte ganz oben auswählen. Aber das trifft ja nicht zu.
    Wieso trifft das nicht zu ? Bei 2 Jobs bei 2 Arbeitgebern kann man natürlich auch zwei erste Tätigkeitsstätten haben.

    Nur beim gleichen Arbeitgeber kann es nur eine erste Tätigkeitsstätte geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine Antwort. Dann habe ich zu kompliziert gedacht.

      Undddie Einkünfte des Zweitjobs trage ich dann in der Anlage N unter "Lohnsteuerbescheinigungen nach Klasse 6" ein, richtig?


      Viele Grüße
      Jasmin

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        #4
        Undddie Einkünfte des Zweitjobs trage ich dann in der Anlage N unter "Lohnsteuerbescheinigungen nach Klasse 6" ein, richtig?
        Ja, eigentlich sollte der Bescheinigungsabruf alles richtig eintragen, wenn du den benutzt. Der eigentliche Vorteil wäre, dass dann auch

        die Anlage Vorsorgeaufwand automatisch befüllt würde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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