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    Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen,

    ich unterstütze meine Tochter monatlich mit 300 Euro, Sie ist alleinerziehend mit zwei Kindern, wie hoch darf Ihr Verdienst sein, damit ich bei meiner ESt eine Rückerstattung geltend machen kann?

    Gruß
    Paul

    #2
    Steuerlich wird von einem Bedarf der Tochter in Höhe des Grundfreibetrages ausgegangen, das sind 2024 11.784 €. Auf diesen Betrag wird dann das Einkommen der Tochter angerechnet. Bei nichtselbständigen Einkünften sind vom Bruttolohn in jedem Fall der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € und ein allgemeiner Freibetrag von 624 € abzuziehen. Aber auch sonstige Einnahmen wie wie Ausbildungsförderung, Mini-Jobs, Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. zählt hier und muss ggf. angegeben werden.

    Das sind jetzt alles Jahresbeträge. Wenn der Unterhalt nur für einen Teil des Jahres geltend gemacht wird sind alle genannten Beträge monatsanteilig zu kürzen.

    Wenn dann von den 11.784 € noch was ungedeckt ist kann dieser Betrag maximal in Deiner Steuererklärung wirksam werden.

    ACHTUNG: Alle Felder in der Anlage Unterhalt müssen zutreffend ausgefüllt werden, dann rechnet ELSTER auch den zutreffenden Betrag aus, der bei Dir steuerlich als außergewöhnliche Belastung wirksam wird. Wenn Du hier nicht alles ausfüllst kann es passieren, dass ELSTER keine Fehlermeldung ausgibt sondern einfach den Unterhalt nicht berücksichtigt!

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      #3
      Vielen Dank Telepeter für die schnelle und ausführliche Antwort.
      Vielleicht noch eine Frage zum Ausfüllen der Anlage Unterhalt. Wenn ich in Zeile 6 Anzahl der Personen die im Haushalt leben, die Kinder mit zähle, muss ich dann die Anlage so ausfüllen als wenn ich jede einzelne Person, also auch die einzelnen Kinder, unterstützen würde? Weil bei der Steuerberechnung ein Hinweis kommt, dass die Anzahl der Personen nicht stimmen würde.

      Gruß
      Paul

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        #4
        Zitat von Paul58 Beitrag anzeigen
        Wenn ich in Zeile 6 Anzahl der Personen die im Haushalt leben, die Kinder mit zähle, muss ich dann die Anlage so ausfüllen als wenn ich jede einzelne Person, also auch die einzelnen Kinder, unterstützen würde? Weil bei der Steuerberechnung ein Hinweis kommt, dass die Anzahl der Personen nicht stimmen würde.
        Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden, auch beim Thema Unterstützung bedürftiger Personen nach dem Einkommensteuergesetz als Einheit ("unterstützter Haushalt") behandelt werden. Ob es da Besonderheiten für Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, gibt, kann ich jetzt nicht auf Anhieb sagen. Jedenfalls musst Du dazu Angaben machen, was ELSTER ja auch anmeckert. Also wenn im Haushalt 3 Personen leben musst Du weiter hinten im Formular alle drei Personen einzeln aufführen und bei den Kindern vor allem angeben, dass jemand für sie Kindergeld bekommt. Irgendwelches Einkommen werden sie ja vermutlich nicht in größerem Umfang haben. Dann sollte auch die Fehlermeldung verschwinden.

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          #5
          Vielen Dank, Telepeter.
          Ich habe es mal in Elster durchgespielt. Sobald ich die beiden Kinder aufführe und dann angebe das diese Anspruch auf Kindergeld haben, was ja normal ist, habe ich keine steuerlichen Vergünstigungen, sprich meine Nachzahlung reduziert sich nicht.

          Gruß
          Paul

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            #6
            Wurden denn bei den Kindern vollständige Angaben gemacht? Alles ausgefüllt? Bekommen die Kinder evtl. Barunterhalt vom Vater oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Auch das wäre dann anzugeben. Wenn der Eintrag der Kinder dazu führt, dass die Zahlungen von Dir bei ELSTER nicht mehr berücksichtigt werden (im Gegensatz zur alleinigen Angabe der Tochter) spricht das eher für unvollständige Angaben als für einen plötzlichen Reichtum der Familie Deiner Tochter. Wenn ELSTER Deine Zahlungen auf die drei Personen aufteilt (was denkbar ist) und dann 2/3 davon wegen des Kindergeldbezugs nicht berücksichtigt müsste sich der wirksame Betrag bei Dir verringern aber nicht komplett wegfallen. Ich hatte ja schon gesagt, dass ELSTER da bei unvollständigen Angaben mitunter keine Fehlermeldung ausgibt sondern den Unterhalt einfach nicht berücksichtigt.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 01.09.2024, 17:50.

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              #7
              Zitat von Paul58 Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,
              ich unterstütze meine Tochter monatlich mit 300 Euro, Sie ist alleinerziehend mit zwei Kindern, wie hoch darf Ihr Verdienst sein, damit ich bei meiner ESt eine Rückerstattung geltend machen kann?

              Gruß
              Paul
              Um Unterhaltszahlungen absetzen zu können, muss das Einkommen deiner Tochter unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Diese Grenze liegt derzeit bei 1.500 Euro brutto pro Monat. Verdient sie mehr, könnte es sein, dass du die Zahlungen nicht absetzen kannst, da sie als „selbstständig“ angesehen wird.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2024, 10:27. Grund: Link entfernt

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                #8
                Hallo Paul58!

                Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern hat "staatlich garantierte Mindesteinnahmen" i.H.v. 1.277€/Monat zzgl. (!) angemessener Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung in nachgewiesener Höhe - darauf kommt noch das Kindergeld für zwei Kinder mit Kindergeld-Zuschlag - darauf kommt dann noch der Unterhalt vom zweiten Erzeuger - wenn der Hallodri zuerst mal nicht bezahlt, erhält man vom Vater Staat netterweise auch noch "Unterhaltsvorschuss" ...

                also bevor "Frau anfängt zu malochen" und die Kinder "zur Versorgung an den Staat auslagert" - und bevor man "über das Finanzamt geht", und da meist auch nur 1/3 oder weniger vom Fiskus zurückbekommt - empfehle ich, den "Sozialstaat" nach allen Regeln der Kunst zu nutzen ...das sind immer 100,00% in harten Euros !

                https://www.suedkurier.de/ueberregio...73668,11737285

                https://www.landkreis-rastatt.de/-/d...tragen/vbid170
                Zuletzt geändert von Uwe64; 03.10.2024, 13:56.

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                  #9
                  Gut dass der Spammer den Thread nach einem Monat wieder zum Leben erweckt hat

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