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Honorar aus Masterarbeit bei Vollzeitjob

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    Honorar aus Masterarbeit bei Vollzeitjob

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage an euch. Ich habe letztes Jahr neben meiner Vollzeitbeschäftigung eine Masterarbeit in einer Behörde erstellt und dafür ein Honor von 2400,- € bekommen (6 x 400,00 €). Nun weiß ich nicht, wo ich das genau in der Steuerklärung angeben muss. Ich vermute es kommt ins Feld "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)" (Anlage N, Zeile 21), bin mir aber nicht sicher. Wenn ich es hier eingeben, kommt eine Nachzahlung raus, was ja korrekt sein müsste.
    Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist, es in diesem Feld einzutragen?

    Viele Grüße
    Thorsten

    #2
    Honorar und Arbeitslohn ist jedenfalls nicht das gleiche. Eher würde der Gewinn wohl in die Anlage G oder S einzutragen sein.

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