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Verlusten nebenberuflicher Tätigkeit mit Einkommen Vollzeitbeschäftigung verrechnen

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    Verlusten nebenberuflicher Tätigkeit mit Einkommen Vollzeitbeschäftigung verrechnen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten aus einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit mit dem Einkommen aus meiner Vollzeitbeschäftigung.

    Ich betreibe neben meinem Hauptberuf eine kleine Autovermietung als Nebengewerbe. Im Jahr 2023 habe ich durch die Vermietung nur 5.000 € eingenommen, jedoch Investitionen in Höhe von 25.000 € (für 3 Kastenwagen) und weitere 2.500 € für Ausstattung, Werbung, etc. getätigt. Durch diese hohen Ausgaben ist ein erheblicher Verlust entstanden.

    Nun frage ich mich, ob dieser Verlust aus der nebenberuflichen Tätigkeit mit meinem Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung (70.000 € Brutto) in meiner Einkommensteuererklärung verrechnet wird. Ich möchte sicherstellen, dass die gezahlte Lohnsteuer aus meiner Festanstellung durch den Verlust gemindert wird und ich nicht am Ende auf den Verlust „sitzen bleibe" bzw. auch ordentlich was zurück bekomme.

    Könnt ihr mir sagen, wie ich in der Steuererklärung vorgehen sollte, um das sicherzustellen? Gibt es bestimmte Anlagen oder Formulare, die ich zusätzlich ausfüllen muss? Und ist es überhaupt möglich, diese Verluste mit meinem Gehalt zu verrechnen?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    A.N.

    #2
    Die Fahrzeuge sind auf mehrere Jahre abzuschreiben. Natürlich müssen nur die tatsächlichen steuerlichen Einkünfte versteuert werden, also im groben Arbeitslohn minus Werbungskosten und Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Wobei, wie schon gesagt, die Fahrzeuge nicht gleich in voller Höhe Betriebsausgaben sind.
    Du solltest beim Steuerberater in Auftrag geben: Umsatzsteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und die Einkommensteuererklärung mit den Anlagen N, Vorsorgeaufwand und G.

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      #3
      Hallo und danke für die schnelle Antwort.

      Laut AfA-Tabelle muss ich die Fahrzeuge über 6 Jahre abschreiben. Also 25.000 € / 6 Jahre = 4167 € kann ich erst mal angeben. Verstanden.

      Einkommensteuererklärung mit Anlage N, Vorsorgeaufwand und Anlage G habe ich erledigt.

      Dann werde ich mich mal an die Umsatzsteuererklärung und besonders die EÜR machen.

      Das sind also 3 Formulare die ich unabhängig voneinander übermitteln muss und das Finanzamt wird dann die Zahlen aus Est und EÜR verrechnen und mir entsprechend was zurückerstatten?

      Noch 2 Fragen:
      In der EÜR gebe ich dann bei "Ausgabe" die 4167 € + die 2500 € Ausstattung also 6667 € an. Und bei Einnahme 5000 €. Richtig?
      Den Laptop für die nebenberufliche Selbstständigkeit gebe ich nicht in der Est. bei Anlage N an oder? Ich möchte das strikt trennen.

      Danke schon mal für die Antwort.

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        #4
        Ja, wenn Du die Fahrzeuge tatsächlich im Januar schon gekauft hast und sie nicht auch privat genutzt werden.

        Gewerbliche Ausgaben haben in der Anlage N nichts zu suchen.

        In der Anlage G trägst Du den Gewinn ein, den Du in der EÜR ermittelt hast.

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          #5
          Die Fahrzeug-AfA musst du in der Anlage AVEÜR zur EÜR erklären, im Anschaffungsjahr muss monatsweise gerechnet werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke an beide für die Antwort.

            Okay alles verstanden.

            Ich habe Sie am 01.07.2023 angeschafft, daher 25.000 € / 6 Jahre / 2 = 2084 €.

            Ich versuche mal mein Glück ;-)

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