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Einkünfte in Fremdwährung angeben: Anlage N-AUS

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Der Tageskurs kann nicht verkehrt sein.

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  • jmmarlene
    antwortet
    Ok, vielen Dank. Bleibt aber noch die Frage, welchen Umrechnungskurs ich da anwenden muss? Einen Monatsdurschnitt oder je nach Zahlungsdatum den Tageskurs und dann daraus die Summe bilden?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von jmmarlene Beitrag anzeigen
    Muss ich hier einen Währungsrechner heranziehen?
    So ist es.

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  • jmmarlene
    hat ein Thema erstellt Einkünfte in Fremdwährung angeben: Anlage N-AUS.

    Einkünfte in Fremdwährung angeben: Anlage N-AUS

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade mal wieder vor der Steuererklärung meines Mannes und mir für 2023.
    Mein Mann hat in dem Jahr knapp 3 Monate in der Schweiz gearbeitet, ansonsten hat er nur ALG I in Deutschland bezogen.
    Der Definition nach war er Grenzpendler (kein Grenzgänger), da wir zwar eine Meldeadresse in Deutschland haben, aber dauerhaft in unserem Wohnmobil leben, also auch für die Dauer seiner Tätigkeit in der Schweiz mit unserem Wohnmobil dort gelebt haben. Dies führte mich also zu der Anlage N-AUS, bei der ich nun vor dem Problem stehe, dass dort die Einkünfte in EURO gemacht werden sollen. Mein Mann hat seinen Arbeitslohn aber in CHF erhalten, wie kann ich diesen nun korrekt in der Anlage angeben? Muss ich hier einen Währungsrechner heranziehen?

    Danke vorab für eure Hilfe!
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