Auch wenn Du die Betriebsaufgabe zu spät mitteilst, dann natürlich ab dem Datum der tatsächlichen Aufgabe.
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Keine Ankündigung bisher.
Statuswechsel Honorarkraft zu Angestellten
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Zitat von saft Beitrag anzeigenJa hätte das dann irgendwelche Konsequenz, wenn ich jetzt meine Betriebsaufgabe zum 30.09.24 erst nächstes Jahr mit Abgabe der Steuererklärung für 2024 mitteile oder ist das egal ?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNachtrag: Ich habe nochmal darüber nachgedacht. Eigentlich ist keine Mitteilung erforderlich. Für die Steuererklärung 2024
hast du bis Ende Juli 2025 Zeit. Bis dahin solltest du doch wissen, ob dir das Angestelltendasein behagt. Wenn ja, erklärst
du in der Erklärung für 2024 die Betriebsaufgabe zum 30.09.2024. Wenn nein, dann hast du das Angestelltenverhältnis ja
sicher bereits beendet, dann war das eben nur eine Betriebsunterbrechung.
Was eher notwendig erscheint, ist ein Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen.Zuletzt geändert von saft; 28.09.2024, 19:04.
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... wird dann zeitgleich vom Finanzamt eine Aufgabebilanz erwartet oder hat man dann noch Zeit bzw. wird die später angefordert?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ja das läuft bereits, ich habe aber vom Finanzamt noch keine Antwort bekommen. Wenn es aber über die EÜR abgelehnt wird, muss ich wohl oder übel einen Steuerberater konsultieren. Ich habe letzte Woche hier die Steuerberater abtelefoniert und keiner will Mandanten übernehmen. O Ton eine einmalige Beauftragung lohnt sich nicht. Vielleicht in einem Jahr nochmal nachfragen.
Deshalb meine Frage,ob zeitgleich mit Abgabe der Steuererklärung und der EÜR nächstes Jahr eine Aufgabebilanz gefordert wird oder man noch Zeit hat. Ich würde es über die EÜR gerne selbst machen, aber wenn nicht, bräuchte ich ja die Zeit um einen freien Steuerberater zu finden.
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Ja das läuft bereits, ich habe aber vom Finanzamt noch keine Antwort bekommen.
Der Verzicht auf die Bilanzierung setzt voraus, dass es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, aber das scheint mir bei dir der Fall zu sein..Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Möchte nochmal Nachfragen. Ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen. Die möchten von mir wegen einer Betriebsaufgabe " Wechsel der Gewinnermittlungsart" eine Schlussbilanz bis zum 31.07.2025.
Dazu habe ich noch 2 Fragen.
1. Ich mache noch für das Jahr 2024 eine EÜR vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024. Ich stelle also den Gewinn wie immer fest bis zum Tag der Betriebsaufgabe. Auf den 30.09. 2024 erstelle ich eine Schlussbilanz, in der der Aufgabegewinn oder ein Aufgabeverlust dargestellt ist, sowie ein Übergangsgewinn mit den bei der Überleitung enstehenden Verbindlichkeiten und Forderungen. Wäre das so gedanklich richtig ?
2. Das Finanzamt hat mir eine Frist bis zum 31.07.2025 genannt. Was ist wenn ich einen Steuerberater finde, der mir nur die Schlußbilanz macht und ich selbst den Rest. Der Rest wäre die EÜR vom 01.01.24 bis zum 30.09.24 und die Einkommenssteuererklärung für die Angestelltentätigkeit ab 01.10.24 bis zum 31.12.24.
Würden da auch die verlängerten Abgabefristen für Steuerberater gelten ?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNachtrag: Ich habe nochmal darüber nachgedacht. Eigentlich ist keine Mitteilung erforderlich. Für die Steuererklärung 2024
hast du bis Ende Juli 2025 Zeit. Bis dahin solltest du doch wissen, ob dir das Angestelltendasein behagt. Wenn ja, erklärst
du in der Erklärung für 2024 die Betriebsaufgabe zum 30.09.2024. Wenn nein, dann hast du das Angestelltenverhältnis ja
sicher bereits beendet, dann war das eben nur eine Betriebsunterbrechung.
Was eher notwendig erscheint, ist ein Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen.
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Zitat von saft Beitrag anzeigenBeim Studium der Anlage S habe ich festgestellt,dass mir ein Altersfreibetrag in Höhe von 45000 Euro zusteht. ,.
Bei der schnellen Suche nach Altersfreibetrag habe ich z.B. gefunden: ab 65 Jahre, 685 €
Die 45.000 € ist ein Freibetrag, wenn ein Betrieb als Ganzes verkauft wird. Du verkaufst aber nicht. du stellst ihn ein,
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Paragraph 16 Abs 4 EstG Freibetrag von 45000 Euro. Die Einstellung des Betriebes, wird der Veräußerung gleichgestellt. Ab 55. Lebensjahr. Reicht es wenn ich den Finanzamt die Aufgabe des Betriebes erst nächstes Jahr mit der Abgabe der Steuererklärung erkläre, oder müßte ich das früher mitteilen.
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