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Gewinnermittlung 2024

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    Gewinnermittlung 2024

    hallo zusammen,
    Ich habe Kleingewerbe, ich habe am 07.2024 Steuererklärung 2023 gemacht (ich habe EÜR und Einkommensteuererklärung Formulare in Elster ausgefüllt), Dann erhielt ich nur Steuerbescheid für das Kalender 2023.
    ُEine Behörde fordert mich auf, das Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024 vor Oktober 2024 einzusenden.
    Wie bekomme ich Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024 vor Oktober 2024?
    Danke voraus.
    LG

    #2
    Hallo mohmssik,
    dass das Finanzamt eine gewinnermittlung für einen solch verkürzten Zeitraum haben will, halte ich für sehr ungewöhnlich.
    kann es sein, dass du in der Steuererklärung 2023 angegeben hast, dass du deine Selbstständigkeit am 7.7.2024 beendest?
    Du solltest mit dem FA klären, woher der Zeitraum kommt und ggfs. Fehlangaben korrigieren.

    ansonsten ist eine Gewinnberechnung für den genannten Zeitraum eigentlich einfach: du addierst alle Betrieblichen Einnahmen in dieser Zeit und alle Ausgaben in der Zeit…

    mir fällt jetzt erst auf, dass du geschrieben hast, „eine Behörde“ und nicht „das Finanzamt“.
    Wenn es nicht das Finanzamt ist, gilt nur der untere Teil meiner Antwort.
    Zuletzt geändert von Prabha; 14.09.2024, 12:14.

    Kommentar


      #3
      Hallo Prabha.
      Diese Behörde ist Familienkasse.
      Meinen Sie, dass ich gewinnermittlung schreiben soll? oder von Finanzamt bekommen?
      Danke.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mohmsslk Beitrag anzeigen
        .
        Diese Behörde ist Familienkasse.
        Meinen Sie, dass ich gewinnermittlung schreiben soll? oder von Finanzamt bekommen?
        Eins ist sicher, das FA ermittelt keinen Gewinn für dich?

        Kommentar


          #5
          Hi Multi,
          Ich bin sicher, dass ich nur Steuerbescheid bekomme.

          Kommentar


            #6
            Zitat von mohmsslk Beitrag anzeigen
            hallo zusammen, Emoji Kitchen
            Ich habe Kleingewerbe, ich habe am 07.2024 Steuererklärung 2023 gemacht (ich habe EÜR und Einkommensteuererklärung Formulare in Elster ausgefüllt), Dann erhielt ich nur Steuerbescheid für das Kalender 2023.
            ُEine Behörde fordert mich auf, das Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024 vor Oktober 2024 einzusenden.
            Wie bekomme ich Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024 vor Oktober 2024?
            Danke voraus.
            LG
            Hallo,

            es klingt so, als ob die Behörde eine spezielle Gewinnermittlung für einen bestimmten Zeitraum außerhalb des Kalenderjahres von dir verlangt, was ungewöhnlich ist, da normalerweise für ein Kalenderjahr die Gewinnermittlung (z.B. im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)) gemacht wird. Möglicherweise handelt es sich um eine spezielle Prüfung oder eine zusätzliche Aufforderung zur Dokumentation für einen bestimmten Zeitraum.

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              #7
              Hallo mohmsslk!

              Natürlich können Sie "einfach", ganz genau so wie Sie es für 2023 in der EÜR gemacht haben, den Gewinn für den angefragten Zeitraum ermitteln - Sie können das doch, wenn Sie schon einmal eine EÜR für ein ganzes Kalenderjahr erstellt haben!

              Diese Anfrage der Familienkasse kommt mir aber ziemlich ungewöhnlich vor - bei der Familienkasse dreht es sich m.W. immer ums Kindergeld und Kindergeldzuschläge - aber da wird "monatlich" abgefragt und entschieden und nicht tageweise, die fragen normalerweise "ganze Monate" ab und nicht "vom 08.02.-07.07.2024" !?

              um den Sachverhalt richtig beurteilen zu können, wäre es nicht schlecht, wenn Sie uns noch folgende Informationen reingeben könnten:

              Ich habe Kleingewerbe
              von - bis ?

              Eine Behörde (Familienkasse) fordert mich auf
              - welchen Antrag
              - für welchen Zeitraum
              haben Sie denn an die Familienkasse gestellt?

              Kommentar


                #8
                Hi Uwe64,
                Kleingewerbe von 01.04.2023 bis jetzt, wegen Elterngeld von 08.02.2024 bis 07.07.2024.
                Aber wie bekomme ich Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024???????????????

                Kommentar


                  #9
                  Frage ist: wie bekomme ich Gewinnermittlung, jemand hat Antwort??

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von mohmsslk Beitrag anzeigen
                    Frage ist: wie bekomme ich Gewinnermittlung, jemand hat Antwort??
                    Naja, wie man eine Gewinnermittlung halt macht, Einnahmen minus Ausgaben. Wobei sich die Frage stellt, ob und wie man Buchungen behandelt, die den fraglichen Zeitraum mitbetreffen, aber außerhalb geflossen sind (z.B. Jahresbeitrag für die Versicherung eines Firmen-Kfz im Januar).

                    Aber irgendwie fehlt mir der Zusammenhang zu Elster komplett.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von mohmsslk Beitrag anzeigen
                      Hi Uwe64,
                      Kleingewerbe von 01.04.2023 bis jetzt, wegen Elterngeld von 08.02.2024 bis 07.07.2024.
                      die zuständige "Behörde" ist eine sogenannte "Elterngeldstelle", und z.B in Baden-Württemberg ist das m.W. die L-Bank und nicht die Familienkasse ... m.W. in der Regel nicht (!) die Familienkasse ...

                      Elterngeld gibt es m.W. für 14 Monate - Sie haben jetzt für 5 Monate Elterngeld beantragt ... !?

                      Bevor Sie sich Gedanken über diese ominöse Gewinnermittlung für diese 5 Monate machen, sollten Sie sich fragen, ob Sie den / die richtigen Elterngeldantrag/-anträge gestellt haben oder stellen werden !

                      Deshalb: Holen Sie sich hierzu fachkundigen Rat ein - z.B. hier
                      https://www.bmfsfj.de/resource/blob/...nzeit-data.pdf ( 172 Seiten !!! ??? )
                      direkt bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle
                      https://www.elterngeldexperten.de/la.../?gad_source=5
                      https://www.heimarbeit.de/elterngeld...en-sie-wissen/
                      https://elterngeldhelden.de/?gad_source=5

                      Allein aus diesem riesigen "Erklärungs- und Beratungsangebot" ist ersichtlich, dass es da eine ganze Menge gibt, die ein Antragsteller falsch machen kann !

                      Aber wie bekomme ich Gewinnermittlung für den Zeitraum 08.02.2024 bis 07.07.2024???????????????
                      ich verstehe Ihr "Gewinnermittlungsproblem" in keinster Weise - ich und andere haben Ihnen doch schon geschrieben
                      Natürlich können Sie "einfach", ganz genau so wie Sie es für 2023 in der EÜR gemacht haben, den Gewinn für den angefragten Zeitraum ermitteln - Sie können das doch, wenn Sie schon einmal eine EÜR für ein ganzes Kalenderjahr erstellt haben!
                      womit genau haben Sie denn ein Problem, wenn Sie EÜR für den 01.01.2023 - 31.12.2023 können, wieso können Sie das nicht für den 08.02.2024 - 07.07.2024?

                      Und sofern Sie mit Ihrer Anfrage hier schlicht und einfach das "Nachweis-Problem" thematisieren wollen (es gibt ja keinen Einkommensteuerbescheid, aus dem der Gewinn für den abgefragten Zeitraum abgelesen werden kann), dann fragen Sie doch bitte die Elterngeldstelle - oder kopieren Ihre paar Belege mit Tippstreifen oder Excel-Aufstellung und schmeißen das den Damen und Herren Beamten auf den Tisch!

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                        #12
                        Nochmals ein Hallo an mohmsslk!

                        Das Thema "Gewinnermittlung für 08.02.-07.07." könnte durchaus "knackig" werden - wollen die tatsächlich eine EÜR genau für diese Tage, oder eine "etwas geänderte/angepasste EÜR"?

                        Weil folgende Fragen auftreten:

                        jährliche Betriebsversicherung bezahlt am 01.01. - anteilig in die abgekürzte EÜR reinnnehmen oder nicht ... !?
                        bei Saisongeschäft vielleicht die meisten Einkäufe vor dem 08.02., die meisten Einnahmen nach dem 08.02. ... !?

                        Fazit: Sie benötigen fachlichen Rat - siehe meine vorherige Antwort, zur Zeit wegen meinen Links noch nicht freigeschaltet !!!

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                          #13
                          Ich verlinke HIER mal das aktuelle Antragsformular mit Anlagen und unzähligen teilweise etwas undurchsichtigen Hinweisen. Daraus entnehme ich, dass es schon auf die Glaubhaftmachung des aktuellen Einkommens in einem bestimmten Zeitraum ankommen kann, was naturgemäß bei Gewinneinkünften schwierig wird. Immerhin scheint es eine Vereinfachungsregelung zu geben, wonach man die in dem betreffenden Zeitraum geflossenen Einnahmen pauschal um 25% für Betriebsausgaben mindern kann und der verbleibende Betrag dann zu Grunde gelegt wird. Vielleicht wäre das eine Option für Dich.

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                            #14
                            Dankeschön alles, Ich schreibe Gewinnermittlung selbst und Kontoauszug als Nachweis.
                            Ich dacht als Steuerbescheid, muss Formular ausfüllen in Elster und dann Bescheid von Behörde FA bekommen.
                            Dankeschön noch mal.

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