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Neuanmeldung nach Abmeldung von Kleingewerbe

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    Neuanmeldung nach Abmeldung von Kleingewerbe

    Liebes Forum, ich hatte in den Jahren 2018/2019 ein Kleingewerbe angemeldet und Ende 2019 abgemeldet. Nun nehme ich diese Nebentätigkeit erneut auf und möchte das Kleingewerbe mit der ausgegebenen Steuernummer wieder aktivieren. Ich findet dazu in Elsteronline aber kein Formular. Gibt es da keines und kann ich eine formloses Schreiben an das Finanzamt über Elster schreiben oder existiert da doch ein Vordruck, den ich nicht finde?

    #2
    Ich würde bei meinem Finanzamt anfragen, ob erneut der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen ist oder nicht.

    Die Anfrage lässt sich doch per Sonstige Nachricht übermitteln: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24. Du hast mir sehr geholfen.

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        #4
        Hallo Fit!

        Sie vergaßen wohl, dass wir uns in Deutschland befinden, dem "weltweit führenden Bürokratiemonster" !?

        Sie müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden!

        siehe z.B. hier https://www.lexware.de/wissen/gruend...erbe-anmelden/

        oder

        Sie rufen schlicht und einfach "voll-analog" beim Gewerbeamt mal an und fragen dort mal nach, ob es eine "Vereinfachungsregelung" für Kleingewerbetreibende gibt !

        Und wenn Sie das dann gemacht haben, läuft der "digitalisierte Staat" mit "digitalen Voll-Automatismen" an:
        1. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt eine Information über die Gewerbeanmeldung.
        2. Dann schreibt Sie das Finanzamt an und legt einen nett gemeinten 4-seitigen Fragebogen bei (oder vielleicht bekommen Sie auch einen "Link", weil wir wollen ja alles volldigital ... !?)
        3. und dann entscheidet das Finanzamt "aus freien Stücken" ganz ohne Ihr Zutun über die für Sie dann zukünftig geltenden Steuernummern !

        Ja so isches hier nun mal ...

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          #5
          Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats unaufgefordert elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch als es den vor einigen Jahren noch auf Papier gab, hatte der wesentlich mehr als vier Seiten.
          In Fits Fall finde ich es nicht unangebracht, mal nachzufragen, ob der Fragebogen wirklich gewünscht wird. Auch wenn ich da nicht wirklich mit der gewünschten Antwort rechnen würde.

          EDIT: 8 Seiten sind's: https://www.ihk.de/blueprint/servlet...ssung-data.pdf

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