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Steuernummer als freiberuflicher Nachhilfelehrer beantragen

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    Steuernummer als freiberuflicher Nachhilfelehrer beantragen

    Hey,

    ich arbeite bei einem Betrieb als freiberuflicher Nachhilfelehrer auf Honorarbasis, und brauch für meine Rechnungen meine Steuernummer. Ich hab versucht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen auszufüllen, aber ich tu mich mit sowas immer schwer. Ich hab alles eingetragen was ich eintragen konnte, was nicht viel ist, und am Ende wird mir vieles rot angezeigt. Ich soll unter anderem " Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) " und " Angaben zur Gewinnermittlung " treffen. Ich bin ja aber kein Unternehmen, sondern nur Freiberufler, und diese ganzen Daten über das Institut bei der ich arbeite kenne ich auch nicht. Ich bin total verzweifelt, ich hab auch schonmal beim Finanzamt angerufen aber die nette Dame konnte mir nicht helfen.

    Kann jemand helfen? Und wenn sich jemand gut damit auskennt: Ändert sich was, wenn ich demnächst in ein anderes Bundesland ziehe? Und kann ich gleichzeitig auch freiberuflich als Nachhilfelehrer bei einem anderen Betrieb arbeiten?

    Ich freue mich über jede Info. Dankeschön

    #2
    Doch, du bist das Unternehmen. Du brauchst also nicht die Daten des Instituts, sondern deine. Auch für mehrere Institute kannst du arbeiten, Gewinnermittlung sollte Einnahmeüberschussrechnung, EÜR, sein. Du wirst ja nicht bilanzieren. Und was du als Einnahmen bzw. Gewinn planst musst du doch in etwa einschätzen können.

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      #3
      Zitat von Shiny04 Beitrag anzeigen
      ich arbeite bei einem Betrieb als freiberuflicher Nachhilfelehrer auf Honorarbasis, und brauch für meine Rechnungen meine Steuernummer. Ich hab versucht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen auszufüllen, aber ich tu mich mit sowas immer schwer. Ich hab alles eingetragen was ich eintragen konnte, was nicht viel ist, und am Ende wird mir vieles rot angezeigt. Ich soll unter anderem " Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) " und " Angaben zur Gewinnermittlung " treffen.
      Das Finanzamt will einschätzen, ob der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit so hoch ist, dass es die Berechnung von Einkommensteuervorauszahlungen erfordert.
      Gibst du als erwarteten Überschuss (Gewinn) 50 T€ an, werden vermutlich Vorauszahlungen berechnet, gibst du 500 € an (für das ganze Jahr) wird es vermutlich keine Vorauszahlungen geben.
      Am Ende zählt "natürlich" dein tatsächlich erreichter Überschuss für die Berechnung der Steuer.

      Zitat von Shiny04 Beitrag anzeigen
      Ändert sich was, wenn ich demnächst in ein anderes Bundesland ziehe?
      Deine Steuernummer wird sich ändern.

      Zitat von Shiny04 Beitrag anzeigen
      Und kann ich gleichzeitig auch freiberuflich als Nachhilfelehrer bei einem anderen Betrieb arbeiten?
      Du kannst auch für 10 Betriebe als Nachhilfelehrer arbeiten ...

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Doch, du bist das Unternehmen. Du brauchst also nicht die Daten des Instituts, sondern deine. Auch für mehrere Institute kannst du arbeiten, Gewinnermittlung sollte Einnahmeüberschussrechnung, EÜR, sein. Du wirst ja nicht bilanzieren. Und was du als Einnahmen bzw. Gewinn planst musst du doch in etwa einschätzen können.
        Okay alles klar, aber ich weiß beim Meisten nicht, was ich angeben soll. Ich weiß teilweise nicht mal was das bedeutet. Kann man vielleicht irgendwo bei Elster anrufen um bei allen Punkten Unterstützung zu bekommen? Das ist wirklich kompliziert

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          #5
          Hier scheint es genauere Hilfen zu geben:
          https://www.fuer-gruender.de/wissen/...hen-erfassung/

          Ich habe aber nicht sehen können, ob das gebührenpflichtig wird, wenn man mehr wissen will.

          Auf deine Aussage "ich weiß teilweise nicht mal was das bedeutet" lässt sich schlecht antworten.

          Ansonsten hilft auch ein Steuerberatungsbüro.

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