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Rechnungsstellung Handwerker Leistungen

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    Rechnungsstellung Handwerker Leistungen

    ​ Hallo,

    zu meiner Frage ich hatte eine Firma da zum Einbau neuer Fenster und einer Tür, nun habe ich im Vorfeld gesagt das ich die Rechnung steuerlich geltend machen möchte.

    auf der Rechnung steht nun bei jeder Position:

    grafik.png


    mit den entsprechenden Netto Beträgen.

    kann ich das dann für die Steuererklärung verwenden? oder wird sowas nicht akzeptiert?​

    #2
    Hallo Chris94254!

    Zu Ihrer Frage:.

    Ja!

    Ergänzend:

    Zum Einstieg in das Thema würde ich mal die Hilfetexte bei den Formularen
    - Anlage haushaltsnahe Aufwendungen (Abschnitt 3 Handwerkerleistungen) und
    - Anlage energetische Maßnahmen
    lesen!

    Danach sollten Sie keine "Eintragungsfragen" mehr haben!

    Danach gelten die Aussagen der hotline:

    "Das Portal Mein ELSTER sind für alle gedacht, die auch die Erklärungsvordrucke auf Papier ohne weitergehende Hilfe ausfüllen können.
    Für Steuerzahler, die mehr Hilfe benötigen, gibt es diverse Programme, die ebenfalls die elektronische Datenübermittlung mit ELSTER unterstützen.
    Diese Programme bieten einen Interviewmodus beim Erstellen der Steuererklärung an und helfen Ihnen somit beim direkten Ausfüllen der Formulare.
    Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren unbeantworteten Fragen, an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.
    Besteht darüber hinaus noch Beratungsbedarf, wenden Sie sich bitte an einen steuerlichen Berater Ihrer Wahl (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater)."
    Zuletzt geändert von Uwe64; 26.09.2024, 16:25.

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      #3
      Was willst du denn steuerlich geltend machen?
      Werbungskosten, betriebsausgaben, Handwerkerleistungen?

      Wenn es dir um Handwerkerleistungen nach § 35 a EstG geht, wirst du mit dieser Rechnung ggf. keine Freude haben da die Lohnkosten nicht extra ausgewiesen sind. Kommt ganz darauf an wie pingelig der Bearbeiter beim FA ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        ja genau darum geht es mir die Handwerkerleistung abzusetzen, die Dame bei der Firma wieß mich gestern ab mit die anderen Kunden hatten damit keine Porbleme bei der Steuererklärung...naja muss ich mal abwarten was das FA dann sagt, wenn es soweit ist, ansonten werde ich mich diesbezüglich nochmals an die Firma wenden.

        Kommentar


          #5
          Für mich sind Demontage, Montage und Entsorgung begünstigt, während ein Montageband wie auch die Fenster selbst unter Material fallen sollte. Dass die Beträge netto sind, tut keinen Abbruch, dafür gibt es Taschenrechner.

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            #6
            Hallo Chris94254 ,

            grundsätzlich darfst du bei Handwerkerrechnungen (Facharbeiten) 6000€ und
            bei Haushaltsnahen Dienstleistungen (Gartengießen, Hausgangreinigung etc.) 4000€ pro Jahr absetzen.
            Wobei die Arbeiten bei dir zuhause, im und ums Haus oder Wohnung stattfinden müssen.
            Es sind nur Lohn und Anfahrtskosten samt Mehrwertsteuer erlaubt,
            keine Material- oder sonstigen Kosten, wie etwa Asbest-Entsorgung im Bergwerk, mit Entsorgungsnachweis und Begleitscheinen.

            Gruß - Hans
            Zuletzt geändert von Hans53; 28.09.2024, 16:01.

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              #7
              Es sind nur Lohn und Anfahrtskosten samt Mehrwertsteuer erlaubt,
              Entsorgungskosten werden nach meiner Erfahrung durchaus akzeptiert, wenn die Entsorgung als Nebenleistung anzusehen ist.

              https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI6759130.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie24 ,

                danke für den tollen Hinweis in deinem Link.

                "Aufwendungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht, sind ebenfalls nicht begünstigt.
                Etwas anderes gilt, wenn die Entsorgung als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen ist
                (z. B. Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung eines Bads, Grünschnittabfuhr bei Gartenpflege)"

                Hier wird die Abgrenzung sehr gut beschrieben - hier die Kosten für die tatsächliche Entsorgung auf der einen Seite
                und die Kosten für die Arbeit - hier Abtransport der Reststoffe auf der Anderen.

                Gruß - Hans

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