Hallo und guten Abend,
vorweg: vielen Dank für Euer tolles Forum : bin immer wieder sehr beeindruckt wie viel es leistet - wie viel Infos und Support hier zu haben ist. Ohne Euch u die Hilfe hier - wären alle Steuersachen hier wirklich ganz schön aufwändig.
zum heutigen Thema:
... bin gerade dabei die Einkommensteuererklärung für das Jahr 23 fertig zu machen
grundlegende Fragen:
a. wir haben hier die Möglichkeit, Daten aus Vorjahren zu übernehmen. Das sollte problemlos gehen. (vgl. auch Anm: 2 unten)
b. Was bedeutet hier denn der folgende "Präsentation" .-...: https://www.elster.de/eportal/interp...idung/est-2023
Abruf von Bescheinigungen;
also - heißt etwa "Abruf von Bescheinigungen" dass z.B. hier Daten ggf. schon übermittelt sind - vom Arbeitgeber!?
M.a.W. hmm heißt das denn, dass ich hier die DATEN aus der Lohnsteuer-Bescheinigung ggf. gar nicht mehr eintragen muss, sondern dass die (se) Daten ggf. schon am Finanzamt "angelangt" sind!!?
Freue mich, von Euch zu hoeren.
Viele Grüße
Anm: 2.: steuer-Daten nochmals verwenden;
https://forum.elster.de/anwenderforu...r-genau-%C2%A0
das - mit der Übernahmen von Daten aus Vorjahren:. Das sollte problemlos gehen. ... Das hab ich schon öfter so gemacht und ist ein tolles Feature - eine tolle Unterstützung.
vorweg: vielen Dank für Euer tolles Forum : bin immer wieder sehr beeindruckt wie viel es leistet - wie viel Infos und Support hier zu haben ist. Ohne Euch u die Hilfe hier - wären alle Steuersachen hier wirklich ganz schön aufwändig.
zum heutigen Thema:
... bin gerade dabei die Einkommensteuererklärung für das Jahr 23 fertig zu machen
grundlegende Fragen:
a. wir haben hier die Möglichkeit, Daten aus Vorjahren zu übernehmen. Das sollte problemlos gehen. (vgl. auch Anm: 2 unten)
b. Was bedeutet hier denn der folgende "Präsentation" .-...: https://www.elster.de/eportal/interp...idung/est-2023
Abruf von Bescheinigungen;
Hilfe zum Begriff anzeigen
Bescheinigungen sind Daten, die dem Finanzamt über Sie vorliegen. Zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese wurden von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse bereits an das Finanzamt übermittelt. Sie können diese Bescheinigungen abrufen und in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Das spart Zeit und Mühe.
Im nächsten Schritt werden Ihnen alle Personen zur Auswahl angeboten, für die Sie eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen haben.
Bescheinigungen sind Daten, die dem Finanzamt über Sie vorliegen. Zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese wurden von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse bereits an das Finanzamt übermittelt. Sie können diese Bescheinigungen abrufen und in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Das spart Zeit und Mühe.
Im nächsten Schritt werden Ihnen alle Personen zur Auswahl angeboten, für die Sie eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen haben.
M.a.W. hmm heißt das denn, dass ich hier die DATEN aus der Lohnsteuer-Bescheinigung ggf. gar nicht mehr eintragen muss, sondern dass die (se) Daten ggf. schon am Finanzamt "angelangt" sind!!?
Freue mich, von Euch zu hoeren.
Viele Grüße
Anm: 2.: steuer-Daten nochmals verwenden;
https://forum.elster.de/anwenderforu...r-genau-%C2%A0
das - mit der Übernahmen von Daten aus Vorjahren:. Das sollte problemlos gehen. ... Das hab ich schon öfter so gemacht und ist ein tolles Feature - eine tolle Unterstützung.
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