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Abruf von Bescheinigungen;  Daten ggf. schon übermittelt - vom Arbeitgeber!?

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    Abruf von Bescheinigungen;  Daten ggf. schon übermittelt - vom Arbeitgeber!?

    Hallo und guten Abend,

    vorweg: vielen Dank für Euer tolles Forum : bin immer wieder sehr beeindruckt wie viel es leistet - wie viel Infos und Support hier zu haben ist. Ohne Euch u die Hilfe hier - wären alle Steuersachen hier wirklich ganz schön aufwändig.


    zum heutigen Thema:

    ... bin gerade dabei die Einkommensteuererklärung für das Jahr 23 fertig zu machen

    grundlegende Fragen:
    a. wir haben hier die Möglichkeit, Daten aus Vorjahren zu übernehmen. Das sollte problemlos gehen. (vgl. auch Anm: 2 unten)
    b. Was bedeutet hier denn der folgende "Präsentation" .-...: https://www.elster.de/eportal/interp...idung/est-2023


    Abruf von Bescheinigungen;
    Hilfe zum Begriff anzeigen
    Bescheinigungen sind Daten, die dem Finanzamt über Sie vorliegen. Zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese wurden von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse bereits an das Finanzamt übermittelt. Sie können diese Bescheinigungen abrufen und in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Das spart Zeit und Mühe.
    Im nächsten Schritt werden Ihnen alle Personen zur Auswahl angeboten, für die Sie eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen haben.
    also - heißt etwa "Abruf von Bescheinigungen" dass z.B. hier Daten ggf. schon übermittelt sind - vom Arbeitgeber!?

    M.a.W. hmm heißt das denn, dass ich hier die DATEN aus der Lohnsteuer-Bescheinigung ggf. gar nicht mehr eintragen muss, sondern dass die (se) Daten ggf. schon am Finanzamt "angelangt" sind!!?


    Freue mich, von Euch zu hoeren.

    Viele Grüße


    Anm: 2.: steuer-Daten nochmals verwenden;
    https://forum.elster.de/anwenderforu...r-genau-%C2%A0

    das - mit der Übernahmen von Daten aus Vorjahren:. Das sollte problemlos gehen. ... Das hab ich schon öfter so gemacht und ist ein tolles Feature - eine tolle Unterstützung.


    #2
    Hallo Apollodriver,
    zum Abruf der Bescheiddaten kann ich nichts sagen,
    aber es sieht so aus, als wärest du verwundert, dass der AG Daten ans Finanzamt schickt.
    Das ist tatsächlich so. Zum Jahreswechsel oder wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet, sendet der AG die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt. Dort wird sie verarbeitet und mit der Rückmeldung des FA hat der Arbeitgeber die Bescheinigung in der Hand, die der AN dann von ihm erhält.

    Und ja, wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, dann sind die Daten der Lohnsteuerbescheinigung schon eingetragen in der Anlage N.

    Kommentar


      #3
      Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
      M.a.W. hmm heißt das denn, dass ich hier die DATEN aus der Lohnsteuer-Bescheinigung ggf. gar nicht mehr eintragen muss, sondern dass die (se) Daten ggf. schon am Finanzamt "angelangt" sind!!?
      So ist es. Und zwar ganz egal, als per Datev, Elster oder sonstwie übermittelt.

      Kommentar


        #4

        Hallo ihr beiden


        vielen vielen Dank!

        zum Abruf der Bescheiddaten kann ich nichts sagen,
        aber es sieht so aus, als wärest du verwundert, dass der AG Daten ans Finanzamt schickt.
        Das ist tatsächlich so. Zum Jahreswechsel oder wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet, sendet der AG die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt. Dort wird sie verarbeitet und mit der Rückmeldung des FA hat der Arbeitgeber die Bescheinigung in der Hand, die der AN dann von ihm erhält.

        Und ja, wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, dann sind die Daten der Lohnsteuerbescheinigung schon eingetragen in der Anlage N.

        ....also wenn ich das korrekt verstanden habe, dann geht das jetzt noch einfacher - ich erinnere dass ich früher die DATEN der Verdienstnachweise übernommen habe - m.a.W. alles händisch eintragen musste.

        Das ist also nicht mehr notwendig. Das ist doch super!

        BTW: Überhaupt - würde ich sagen dass das allgemeine Lamento Deutschland erstickt in Bürokratie - dass dies in Bezug auf die Steuer so nicht gelten kann. Da passiert immer was. Ich finde dass das mit der Steuererklärung durchaus schon ganz gut geht -und sehr digital geworden ist.

        vgl. auch hier: https://www.tagesschau.de/inland/ges...ratie-100.html

        In Sachen Bürokratieabbau spricht der Normenkontrollrat der Bundesregierung ein verhaltenes Lob aus. Trotzdem sieht das Expertengremium Deutschland immer noch "eingemauert" in Regeln und Verfahren.
        Der nationale Normenkontrollrat bescheinigt der Bundesregierung zumindest Teilerfolge beim geplanten Abbau von Bürokratie. Für dauerhafte Entlastungen seien aber deutlich mehr Anstrengungen nötig, schlussfolgert das Expertemgremium in seinem nun vorgelegten Jahresbericht für 2024.

        "Die Bürokratielasten sind wahnsinnig hoch", sagte Lutz Goebel, der Vorsitzende des Normenkontrollrats. "Deutschland ist und bleibt ein kompliziertes Land, das sich eingemauert hat in eine Vielzahl von Regeln und Verfahren." Diese seien alle gut gemeint und nicht mit böser Absicht erdacht worden. "In der Summe führen sie aber zu einem Zustand, der uns Wettbewerbsfähigkeit kostet, der unsere Innovationskraft bremst und der die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand einschränkt."
        also - bezogen auf Elster denke ich. Es geht voran

        Euch nochmals vielen vielen Dank!!

        Euer Forum - das ist sooo klasse.

        Und hier werden Steuersachen leichter!

        Euch einen schönen Abend

        vg Apollo
        Zuletzt geändert von apollodriver; 08.10.2024, 22:12.

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          #5
          Hallo und guten Abend, nochmal kurz nachgefragt - der weg zum wiederverwenden der bereits eingesetzten daten - koennt ihr hier noch ein mal etwa s dazu sagen!? Im moment seh ich den zugang nicht.

          Vielen Dank schoen jetzt

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            #6
            Mein Elster > Meine Formulare

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