Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EU/EWR Hilfe!! Formular notwendig oder nicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EU/EWR Hilfe!! Formular notwendig oder nicht?

    Hallo!

    Ich bin im Januar 2023 nach Deutschland gezogen und habe meine Anmeldung am 24. Januar durchgeführt.
    Im Januar und Februar habe ich weiterhin mein Gehalt aus Spanien erhalten, da ich im Home-Office aus Deutschland gearbeitet habe. Die Steuern wurden daher in Spanien gezahlt.

    Im März habe ich den Job gewechselt und bei einem deutschen Unternehmen angefangen, wobei ich hier in Deutschland meine Steuern gezahlt habe. Somit bin ich steuerlich in Deutschland ansässig, nicht in Spanien.

    Für die Steuererklärung habe ich dem Finanzamt bereits die Gehaltsabrechnungen von Januar und Februar vorgelegt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Trotzdem fordert das Finanzamt von mir das Formular EU/EWR.

    Ich lebe weiterhin in Deutschland, deshalb verstehe ich nicht genau, wie ich das Formular ausfüllen soll, da es scheint, als wäre es für Deutsche gedacht, die nicht in Deutschland wohnen und ihre Einkünfte in einem anderen Wohnsitzstaat erklären müssen.

    In der Bescheinigung gibt es nur einen Abschnitt, der besagt: "Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen".
    Aber wie gesagt, ich war 2023 weder in Spanien ansässig noch steuerpflichtig. Daher weiß ich nicht genau, wie ich das Bruttoeinkommen dieser Spanische Gehälter angeben soll.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wenn du bereits ab Januar in deutschland geewohnt und auch gearbeitet hast (Home-Office), dann war das Gehalt aus Spanien grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig.
    Sch dir für diese Theamtik am besten einen Steuerberater der Ahnung von DBAs hat.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Das Formular WA-ESt ist für Fälle, in denen man nicht das ganze Jahr der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, also nicht volle 12 Monate einen deutschen Wohnsitz hatte. Genau das ist bei dir ja gegeben bis 23.01., also die ausländischen Einkünfte vom 01.01. bis 23.01. gehören da rein (steuerfrei aber Progressionsvorbehalt).

      Für den Zeitraum 24.01.-28.02. benötigst Du darüber hinaus ggf. die Anlage N-AUS, da nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien es sonst für diesen Zeitraum zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Das erklärt und prüft dir Dein steuerlicher Berater Deines Vertrauens, das ist kein Elster-Thema.

      Wenn Du schon ab dem 01.01. in Deutschland gewohnt hast entgegen Deiner Anmeldung (relevant sind die tatsächlichen Gegebenheiten, ggf. durch Mietvertrag nachweisbar), dann brauchst du natürlich keine Anlage WA-ESt, die Anlage N-AUS könnte dann aber relevant sein für 01.01.-28.02.

      Wie Beamtenschweiß schon geschrieben hat, spricht entgegen dem Gesagten nach dem DBA Vieles dafür, dass Du anstatt der Anlage N-AUS die spanischen Einkünfte komplett in Deutschland zu versteuern hast, solange Du nicht in Spanien gearbeitet hast. Ob es da noch irgendwelche Sonderregeln gibt aus der Corona-Zeit für Homeoffice, fange ich jetzt nicht an zu suchen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Da Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, müssen Sie das Formular zur Erklärung Ihrer ausländischen Einkünfte aus Spanien ausfüllen. Im Abschnitt „Einkünfte, die im Wohnsitzstaat steuerpflichtig sind“ müssen Sie das Bruttoeinkommen angeben, das Sie im Januar und Februar von Ihrem spanischen Arbeitgeber erhalten haben.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2024, 11:39. Grund: Link entfernt

        Kommentar

        Lädt...
        X