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Bescheid nach Insolvenzverfahren und falsche Lohnsteuerbescheinigung

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    Bescheid nach Insolvenzverfahren und falsche Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    da es bereits ähnliche Themen hierzu gab, ich aber die Zusammensetzung der Beiträge nicht ganz nachvollziehen kann, habe ich ein eigenes Thema eröffnet.

    Kurz zur Situation: Ich war letztes Jahr von Januar bis August bei einem AG, der Insolvenz angemeldet hat. Die Vorfinanzierung lief von Mai bis Juli, also 3 Monate.
    Dieser AG hat zusätzlich zur Insolvenz alle Werte in der Lohnsteuerbescheinigung falsch angegeben, sodass sich bei mir erst eine extreme hohe Nachzahlung ergeben hätte.
    Der AG danach hat alles korrekt angegeben, hier gab's keine Probleme.

    Nun habe ich mit dem FA gesprochen und sie haben die tatsächlichen Werte aus meinen Bezügemitteilungen entnommen, soweit auch alles korrekt und gut.

    Wo ich mir nun unsicher bin: Ich habe nicht mit einer Rückzahlung gerechnet und habe durch die drei Monate Insolvenz ca. 9000€ "steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt".
    Die Gehaltsnachweise für diesen Zeitraum haben aber ganz normal die Steuerbeiträge von ca. 800€ abgezogen, in derselben Höhe, wie in den nicht insolventen Monaten.

    Sollte das so sein? Wie werden diese steuerfreien Einkünfte nach Progressionsvorbehalt in der gesamten Erfassung berücksichtigt?
    Ich habe ein Bild aus dem WISO zu dem Teil davon eingefügt, ggf. kann mir hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

    grafik.png

    Danke im Voraus

    #2
    Echt, Du bekommst trotzdem was zurück? Super!

    Die Berechnung in Deinem Bild ist für 2023 jedenfalls richtig.

    Kommentar


      #3
      Rechnerisch läuft das so, dass die steuerfreien Einnahmen mit Progressionsvorbehalt dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden, dann wird die dieser Summe entsprechende Einkommensteuer ermittelt und festgestellt, wieviel Prozent diese Steuer von der Summe ausmacht. Dieser Prozentsatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Progressionseinkommen) angewendet und das ergibt die endgültige Steuer. Darauf wird dann ganz normal der Lohnsteuerabzug angerechnet.

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        #4
        Danke für die Antworten, leider ist es keine Rückzahlung von 1.000€, sondern eine Nachzahlung.

        Aber das gibt mir etwas Aufschluss, blöde Sache mit der Insolvenz. Dass das so einen Rattenschwanz nach sich zieht, hätte ich nicht erwartet.

        Kommentar

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