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Ehepaar übergreifende Verrechnung Verlustvortrag

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    Ehepaar übergreifende Verrechnung Verlustvortrag

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Angenommen Person A hat einen "private Veräußerungsgeschäfte" Verlustvortrag aus dem Jahr 2002, er heiratet ein paar Jahre später und ist dann zusammenveranlagt.
    Ehefrau B macht einige Jahre nach der Hochzeit einen "private Veräußerungsgeschäfte" Gewinn.
    Kann der Gewinn aufgrund der Zusammenveranlagung mit dem Verlustvortrag des Ehemanns verrechnet werden?

    Ich habe dazu das hier gefunden, danach müsste es möglich sein?

    https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2811518.html

    #2
    D.h. für A wurde vom FA zum 31.12.2002 ein Verlust festgestellt, A hat danach jedes Jahr seine ESt-Erklärung abgegeben, der Verlust wurde dann jeweils zum 31.12. des VZ festgestellt, und ist dann in dem VZ gelandet, in dem B einen Gewinn gemacht hat, mit dem der festgestellte Verlust verrechenbar ist?

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      #3
      Ja so ist es, der Gewinn von B wurde dieses Jahr erzielt.

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        #4
        Zu dem Thema gibt es einen spezielleren Artikel als den, den du gefunden hast:

        https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI8997847.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, das hat mir geholfen.

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