Ehepaar übergreifende Verrechnung Verlustvortrag

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Kvert
    Neuer Benutzer
    • 21.08.2019
    • 21

    #1

    Ehepaar übergreifende Verrechnung Verlustvortrag

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Angenommen Person A hat einen "private Veräußerungsgeschäfte" Verlustvortrag aus dem Jahr 2002, er heiratet ein paar Jahre später und ist dann zusammenveranlagt.
    Ehefrau B macht einige Jahre nach der Hochzeit einen "private Veräußerungsgeschäfte" Gewinn.
    Kann der Gewinn aufgrund der Zusammenveranlagung mit dem Verlustvortrag des Ehemanns verrechnet werden?

    Ich habe dazu das hier gefunden, danach müsste es möglich sein?

    Bei Zusammenveranlagung[1] ist der Verlustabzug auch für Verluste derjenigen VZ möglich, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner einzeln[2] veranlagt worden sind. Für VZ seit 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten ...
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    D.h. für A wurde vom FA zum 31.12.2002 ein Verlust festgestellt, A hat danach jedes Jahr seine ESt-Erklärung abgegeben, der Verlust wurde dann jeweils zum 31.12. des VZ festgestellt, und ist dann in dem VZ gelandet, in dem B einen Gewinn gemacht hat, mit dem der festgestellte Verlust verrechenbar ist?

    Kommentar

    • Kvert
      Neuer Benutzer
      • 21.08.2019
      • 21

      #3
      Ja so ist es, der Gewinn von B wurde dieses Jahr erzielt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45976

        #4
        Zu dem Thema gibt es einen spezielleren Artikel als den, den du gefunden hast:

        https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI8997847.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Kvert
          Neuer Benutzer
          • 21.08.2019
          • 21

          #5
          Vielen Dank, das hat mir geholfen.

          Kommentar

          Lädt...