Besteht nicht die Moeglichkeit alle seine Dokumente die beim Staat,Buergermeisteramt oder Finanzamt, gespeicert sind online abzurufen?Bis jetzt ist es so dass man seine Dokumente zwar online bestellen kann die werden allerdings per Briefpost an die Zustelladresse geschickt.Gerade fuer mich der ich im Moment am anderen Ende der Welt lebe waere es gut wenn man seine Dokumente auch bei Elster oder BUND ID speichern koennte.Wenn das aus Datenschutzgruenden nicht moeglich ist dann sollten amtliche Briefe und Dokumente postscantauglich geschrieben werden und ausschliesslich mit der Bundespost verschickt werden da meines Wissens nach nur die Post Postscan anbietet.Wer nicht allzuweit von der Amtsstube wohnt ist vielleicht mit analog Government am besten bedient allerdings steht dem analogen Besuch der Amtsstube der "Terminterror"entgegen.Warscheinlich sieht die digitale Zukunft so aus dass man bei Angelegenheiten mit dem Staat sich voellig analog an seinen "Steuerberater"wendet und der leitet dann den Antrag gegen Gebuehr fachgerecht und digital an das zustaendige Amt weiter.
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Irgendwie geht da einiges durcheinander. Es gibt innerhalb der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, der Finanzverwaltung (!) vorliegende Bescheinigungen (LStB, Riester, Rürup, etc.) abzurufen. Das ist alles. Der Rest ist Wunschdenken.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenFragen und Anregungen zum Forum konnte ich in dem Beitrag nicht entdecken.
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Hallo kamuta!
Von was träumen Sie nachts?
postscan machen auch andere - einfach mal googeln - kostet aber vielleicht zuviel !?
Wie wäre es mit d-Mail oder e-Post?
Wie wäre es "ganz old school" und "wie wir alte weiße Männer" das schon seit Jahrzehnten gemacht haben: per Fax ?
Fax geht auch "neuzeitlich digital" in Ihr eMail-Postfach!
auch Mail geht auch "ganz einfach" - ist heutzutage https transportverschlüsselt, wird nur vom Anbieter entschlüsselt und auf Viren gescannt, macht die Software, da schaut kein Mensch hin - und danach wieder verschlüsselt weiterversendet - so what, wo ist Ihr Problem?
Zuletzt geändert von Uwe64; 07.10.2024, 11:42.
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Mag sein dass auch andere postscan machen. Nur woher soll ich wissen welches Amt welchen Briefversender nutzt.De Mail hatte ich es war aber keiner da der eine de Mailadresse hatte. Mit DE Mail haette es was werden koennen wenn der Staat alle oeffentlichen Aemter und vielleicht alle juristischen Personen verpflichtet haette ein DeMailadresse zu haben.Zuletzt geändert von kamuta; 07.10.2024, 21:21.
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Hallo kamuta und andere Interessierte!
Wo Deutschland bezüglich Digitalisierung zur Zeit steht wissen wir - wie es hätte sein sollen, siehe hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mo...mail-node.html
Da steht z.B. etwas, das ihrer Aussage "Mit DE Mail haette es was werden koennen wenn der Staat alle oeffentlichen Aemter und vielleicht alle juristischen Personen verpflichtet haette ein DeMailadresse zu haben." widerspricht:
"Die Behörden des Bundes waren bisher durch das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (E-Government-Gesetz) verpflichtet, einen Zugang für De-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes am 24.07.2024 ist diese Verpflichtung für die Bundesverwaltung entfallen. Das De-Mail-Gesetz bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die Behörden können damit auch weiterhin auf freiwilliger Basis einen Zugang über De-Mail anbieten."
Gerade das, was Sie bemängeln, war somit bis 24.07.2024 genauso vorgeschrieben wie Sie es sich wünschen .. !?
wer mitmacht, sehen Sie hier: https://de-mail.info/verzeichnis.html#
wo's zukünftig drauf hinlaufen soll, siehe hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/p...C4AF82.live881
na ja, wer's glaubt ...
DeMail - gescheitert
ePost - gescheitert
Ausweisfunktion des Personalausweises - gescheiter
...
tja, das kommt davon, wenn man "Politik" an den Menschen vorbei macht ... auf der einen Seite die "Neuzeit-Digital-Freaks", die alles gleich morgen haben wollen, auf der anderen Seite Leute wie ich, diese doofen "alten weißen Männer, die anscheinend in den letzten Jahrzehnten alles falsch gemacht haben sollen", die einfach zu stur und zu dumm sind und in diesem Dital-Fortschritt keinen Fortschritt sehen - und dann das Problem, dass diese doofen Alten einfach nicht aus dieser schönen analogen Welt abtreten wollen, nein, die werden weit über 85 Jahre alt, werden also noch jahrzehntelang auf dieser Erde wandeln und den DigMist einfach nicht mitmachen - was für Spielverderber !?
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Ich gehe mal davon aus dass Uwe 64 und seine Kollegen Steuerexperten sind.Ich habe mich schon mehrmals bei Elster an und abgemeldet weil es mich wahnsinnig geaergert hat dass zum ausfuellen der elektronischen Steuererklaerung mit Elster Fachwissen notwendig ist. Warum muss ein normaler Mensch wissen dass das Finanzamt unter wirtschaftlicher Einheit die Grundstuecke versteht die zu einer Gemarkung gehoeren.Weil ich vergessen hatte meine Steuererklaerung fuer 2024 vor meiner Abreise ins Ausland analog beim lokalen FA abzuholen habe ich nochmal einen Versuch mit Elster gemacht.Frage:Kann man sich die analogen Steuererklaerungen auch als PDF Datei herrunter laden dann ausdrucken und analog ausfuellen und abschicken oder am Computer ausfuellen und per Internet ans heimische Finanzamt schicken.Dann will ich mal versuchen Bei BundID fuendig zu werden. Gottseidank habe ich schon vor Abreise meinen Ausweis fuer Egovernment freischalten lassen.Danke
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Ja ist klar war ein Fehler. Gemeint war 2023.Ich bin noch bei Elster angemeldet und habe im Chat die Frage gestellt ob man bei Elster seine Steuererklaerung von 2022 nochmal einsehen kann.Antwort war eine Themenauswahl bei der die letzte Auswahlmoeglichkeit kein Thema zustaendig von mir ausgewaehlt wurde.Ich sollte die Frage anders Formulieren.Ich meine meine Frage kann doch jeder mit ja oder nein beantworten.Warum nicht Elster.Ja ich habe mir vom Finanzministerium die Einkommensteuererklaerung fuer 2023 als PDF herruntergeladen.Frage kann man die am Computer ausfuellen un d online ans heimische Finanzamt schicken oder muss man diese PDF Formulare ausdrucken analog ausfuellen und per Post an das Finanzamt schicken.Ca.3 Wochen Postlaufzeit.Danke
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Ich bin ganz ehrlich, das ist mir zu wirr und unübersichtlich (irgendwann hat jemand Absätze erfunden).
Ansonsten: https://www.formulare-bfinv.de/ existiert.
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Zitat von kamuta Beitrag anzeigenIch meine meine Frage kann doch jeder mit ja oder nein beantworten.
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# 9 kamuta:Ja ich habe mir vom Finanzministerium die Einkommensteuererklaerung fuer 2023 als PDF herruntergeladen.Frage kann man die am Computer ausfuellen und online ans heimische Finanzamt schicken oder muss man diese PDF Formulare ausdrucken analog ausfuellen und per Post an das Finanzamt schicken.Ca.3 Wochen Postlaufzeit.Danke
- Du füllst das PDF-Formular am PC aus und druckst zumindest die letzte Seite aus, die du unterschreibst.
- Die unterschriebene-Seite wird als PDF eingescannt oder fotografiert.
- Ein JPG-Foto lässt sich in Windows mittels eines PDF-Druckers (Print-to-PDF) in eine PDF-Datei umwandeln.
- Du erstellst in Mein Elster eine Sonstige Mitteilung ans Finanzamt. Die PDF-Erklärung und das unterschriebene Blatt fügst du als Anlagen bei.
Das gleiche Verfahren habe ich vor einigen Tagen bei dem Wohngeldantrag einer geflüchteten Familie durchgeführt.
Auf Dauer wäre es noch besser, sich auf Mein Elster oder eine Steuersoftware einzulassen. Du nutzt den Bescheinigungsabruf, kannst später Vorjahresdaten übernehmen, hast einen Absendernachweis und kannst z.B. die Steuererklärung als PDF speichern.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Hallo kamuta!
Das Elster-Portal ist nur ein "staatliches digitales Angebot" - nichts anderes als die pdf-Variante oder eben früher die Papier-Variante!
Die hotline hat mir das mal so erklärt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihnen für das Portal Mein ELSTER, als auch die Hotline sowie nachgelagerte Supportfunktionen, keine steuerberatende Hilfe leisten dürfen.
Den Mitarbeitern der Hotline ist es gesetzlich untersagt, Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten zu beantworten.
Das Portal Mein ELSTER sind für alle gedacht, die auch die Erklärungsvordrucke auf Papier ohne weitergehende Hilfe ausfüllen können.
Für Steuerzahler, die mehr Hilfe benötigen, gibt es diverse Programme, die ebenfalls die elektronische Datenübermittlung mit ELSTER unterstützen. Diese Programme bieten einen Interviewmodus beim Erstellen der Steuererklärung an und helfen Ihnen somit beim direkten Ausfüllen der Formulare.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren unbeantworteten Fragen, an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Besteht darüber hinaus noch Beratungsbedarf, wenden Sie sich bitte an einen steuerlichen Berater Ihrer Wahl (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater).
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Habe ich das richtig verstanden, du gibst die Steuererklärung für 2023 nicht ab, weil die Nachzahlung zu hoch ist? Wenn Verspätungszuschläge und Zinsen dazu kommen,, wird diese noch höher. Alternativ könntest du Stundung oder Ratenzahlung beantragen.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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