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Letzes Jahr das erste Mal Nachzahlung + Vorauszahlung - wie Einspruch einlegen?

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    Letzes Jahr das erste Mal Nachzahlung + Vorauszahlung - wie Einspruch einlegen?

    Hallo,

    hab für für 2023 den Steuerbescheid bekommen und muss wegen einer einmaligen Sache 469 Euro nachzahlen. Nun soll ich auch noch am 10. Dezember 496 Euro Vorauszahlung tätigen und dann jeweils jeden dritten Monat 124 Euro.

    Wie lege ich nun richtig Einspruch gegen diese Vorauszahlungen ein, da ich 2023 nur einmalig eine Auszahlung erhalten habe, da ich eine betriebliche Altersvorsorge aufgelöst habe. Dies kommt ja in den nächsten Jahren nicht mehr vor.

    Ich finde leider nur Musterschreiben für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen, aber kein anderes Schreiben.

    Vielen Dank.

    #2
    Zitat von Hemdale666 Beitrag anzeigen
    Ich finde leider nur Musterschreiben für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen, aber kein anderes Schreiben.
    Du kannst doch stattdessen einen Antrag auf Aufhebung der Vorauszahlungen stellen, wenn Du möchtest, dann auch im Rahmen eines Einspruchs.

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Hier mein Text als Einspruch über elster.de:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich hatte für das Jahr 2023 nun das erste Mal eine Nachzahlung, da ich in diesem Jahr eine betriebliche Altersvorsorge aufgelöst hatte. Dies war eine einmalige Sache und kommt deshalb künftig nicht mehr vor.

      Deshalb lege ich nun Einspruch bezüglich der kommenden Vorauszahlungen ein und bitte um die Aufhebung der Vorauszahlungen.

      Die festgesetzte steuerliche Nachzahlung bezüglich der einmaligen Auflösung der betrieblichen Altersvorsorge wird natürlich umgehend beglichen.

      Ich bitte um die Bestätigung meines Einspruchs. Vielen Dank.
      Als Verwaltungsakt dann "Einkommenssteuer-Vorauszahlungen" und als Datum für den Verwaltungsakt (muss man wählen) den 16.09.24, da das Schreiben vom 13.09.24 gewesen ist und mir am 16.09. zugestellt wurde. Unten als Schlagwort "Aufhebung der Vorauszahlungen" und der oben gezeigte Text. zudem habe ich noch den Auflösungsvertrag der Bayerischen eingescannt in dem sogar steht, dass es sich um eine einmalige Auszahlung handelt.

      Wäre das so korrekt bzw. kann man das so lassen?
      Zuletzt geändert von Hemdale666; 08.10.2024, 01:27.

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        #4
        Der Verwaltungsakt ist dann vom 13.09.24, nicht vom 16.09.24. Ansonsten kannst Du das genau so machen!

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          #5
          Hallo Hemdale666!

          Wenn Sie über das EOP gehen und das Formular "Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen" verwenden, dann machen Sie schlichtweg alles richtig:

          1. Sie stellen einen "schlichten Änderungsantrag" - für so etwas ist kein Einspruch nötig - ansonsten wäre dieses Formular anders ausgestaltet!

          2. Unter "übermittelte Formulare" finden Sie das Absendeprotokoll, das gleichzeitig ein Empfangsprotokoll darstellt - es ist nicht im Sinne der Erfinder der "ach-so-tollen-und-jeder-will-sie-volldigitalen-Welt", dass nach einem VZ-Änderungsantrag über das EOP mit Absende-Nachweis noch eine "Empfangsbestätigung" erstellt werden muss!

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            #6
            Um das Ganze noch aufzulösen. Der Einspruch war erfolgreich.

            Muss aber ca. 30 Euro Kirchensteuer nachzahlen.

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