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Frage bzgl. Steuerklasse 6

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    Frage bzgl. Steuerklasse 6

    Hallo zusammen,

    eine Frage treibt mich seit einiger Zeit um.
    Vor 2 Jahren hatte ich zwei Jobs. Da ich bei dem zweiten Job (B) den selben Chef aus dem ersten Job (A) hatte (es war bei einer Startup meines Chefs), hatte ich mit ihm mein Gehalt so verhandelt, dass ich insgesamt aus dem beiden Jobs (A + B) das gleiche Gehalt erhalten würde.
    Theoretisch...
    Praktisch hatte ich mit der Steuerklasse 6 nicht gerechnet und die Überraschung kam bei meiner Steuererklärung.
    Aber meine Frage an Euch ist: Im Internet lese ich, dass die Pauschalen werden erst bei dem ersten Job angerechnet aber beim zweiten Job komplett wegfallen. Dies soll erklären, warum man bei der Steuerklasse 6 so viele Abgaben hat.
    Diese Erklärung ist aber nicht wirklich zufriedenstellend. Auf der anderen Seite habe ich genauso so viel gearbeitet, wie bei dem ersten Job: 40 Std/Woche. Und obwohl ich das gleiche Gehalt erhalten habe, musste ich viel mehr Steuer zahlen.
    Warum ist ist so? Gibt es einen "technischen" Grund, warum der Staat Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 6 so stark benachteiligt, obwohl diese das gleiche gearbeitet haben?

    Danke
    Gruß

    Für die Interessierte hier: ich habe nach 1.5 Jahren den zweiten Job aufgegeben und meine volle Stelle bei dem ersten Job zurückbekommen.

    #2
    Wir haben ja zum Glück einen progressiven Steuersatz. Wer 10.000 im Jahr verdient zahlt Null Prozent Steuer, wer 20.000 hat wesentlich mehr. Da ist es doch ganz klar, auf das Mehrverdiente fällt auch mehr Steuer an.

    Zitat von dydavide Beitrag anzeigen
    Pauschalen werden erst bei dem ersten Job angerechnet aber beim zweiten Job komplett wegfallen. ... Diese Erklärung ist aber nicht wirklich zufriedenstellend. Auf der anderen Seite habe ich genauso so viel gearbeitet
    Jeder Steuerzahler hat den Grundfreibetrag. Und zwar genau ein Mal. Da helfen keine Tricksereien, von wegen mehrere Jobs würde mehrere Grundfreibeträge bedeuten.

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      #3
      Darüber hinaus hast du mit dem zweiten Job auch das große "Glück" eine Einkommensteuererklärung abgeben zu dürfen (müssen). Dort werden deine vorausgezahlten Steuern aus beiden Jobs angerechnet und du bekommst erstattet was eventuell zuviel gezahlt wurde.

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        #4
        Ich bedanke mich zwar für die Antworte, aber ich habe den Eindruck, dass meine Frage missverstanden worden ist.
        Ich weiß, dass wir in Deu einen progressiven Steuersatz haben, sodass mehr Verdiener mehr abgeben müssen.
        Das ist aber nicht die Antwort.
        Da ich das Gleiche in der Summe aus dem beiden Jobs zusammen verdient habe, warum muss ich mehr Steuer zahlen?
        Dies würde sogar widersprechen, was oben geschrieben wurde, weil eben der Steuersatz vom Gehalt abhängt und nicht etwa von der Anzahl von Jobs.
        Ich hoffe, ich habe mich nun klarer ausgedrückt.

        Danke

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          #5
          Du musst genaus soviel Steuern zahlen, wie bei 20.000 bei nur einem AG. In dem Fall wäre aber mehr Lohnsteuer einbehalten worden, so dass keine Nachzahlung entstanden wäre. Dies wird in der Steuererklärung korrigiert.

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            #6
            Da sind wir jetzt mehr oder weniger beim Unterschied zwischen dem Lohnsteuerabzug und eben der Einkommensteuer.

            In deiner Einkommensteuererklärung kann mit all deinen Angaben ein exaktes Einkommen ermittelt werden, worauf dann die Steuer berechnet wird.
            Beim Lohnsteuerabzug erfolgt das mehr oder weniger pauschal. Es wird der Grundfreibetrag und auch der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt.

            Um dort ein paar Unterscheide (z.B. Alleinerziehende) zu berücksichtigen, das alles aber nicht zu bürokratisch zu machen gibt es die 6 Steuerklassen.

            Und damit das alles am Ende für dich nicht zu Nachteil wird, bist du mit Steuerklasse 6 auch verpflichtet eine Erklärung zu machen. So wird verhindert das zu viel einbehalten wurde.

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              #7
              Zitat von dydavide Beitrag anzeigen
              Da ich das Gleiche in der Summe aus dem beiden Jobs zusammen verdient habe, warum muss ich mehr Steuer zahlen?
              Musst du nicht. Falls du es anders siehst, ist das ein Missempfinden.

              Zitat von dydavide Beitrag anzeigen
              Dies würde sogar widersprechen, was oben geschrieben wurde, weil eben der Steuersatz vom Gehalt abhängt und nicht etwa von der Anzahl von Jobs.
              So ist es aber. Es ist für die ESt schnurzegal, ob man einen Job hat, in dem man 30T€ verdient, oder zwei, in denen man je 15T€ verdient, es ist auch egal, wenn man von Jan bis Jun je 5T€/Monat verdient und ab Juli Urlaub macht.

              Worüber du stolperst, ist, dass der Eingangssteuersatz in Klasse 6 tendenziell zu niedrig ist, weswegen es dann eine Nachzahlung gibt. Wenn man auf Klasse 1 15T€ verdient und auf Klasse 6 ebenso, ist der Lohnsteuerabzug niedriger, als wenn man in einem einzelnen Job 30T€ auf Klasse 1 verdient. Die Einkommensteuerbelastung am Ende ist identisch.

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                #8
                Hallo dydavide ,

                zum grundsätzlichen Verständnis, die Lohnsteuerklassen 1-6 sind im Grunde dazu da, den Lohnsteuerabzug, während des Jahres, an die Lebensumstände anzupassen.
                1. unverheiratet - 2. unverheiratet mit Kind - 3. verheiratet - 4. verheiratet-beide verdienen gleich - 5. verheiratet-einer verdient mehr-einer weniger - 6. Nebenverdienst
                Manche Firmen machen sogar, je nach Größe und Art, im Dez einen Lohnsteuerjahresausgleich, zur Angleichung der gezahlten Lohnsteuer an den Jahresverdienst.
                Die ganze Lohnsteuersache ist also nur während des Jahres interessant, um die Lohnsteuer sozusagen feinzutunen.

                Nun ist aber das "Einkommen aus unselbständiger Arbeit" eine Einkommensart von sieben möglichen, die bei der Einkommensteuererklärungen abgefragt werden.
                Aus dem Gesamteinkommen, aller Einkommensarten, also auch Kapitalerträge, Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, etc.,
                wird dann das zu "versteuernde Einkommen" errechnet und der Einkommensteuerbescheid erstellt.

                Gruß - Hans

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