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Hilfe bei ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen´´

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    Hilfe bei ,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen´´

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte Hilfe bei Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

    Es geht darum, dass ich ein Datum bei ,,Beginn der Tätigkeit (inklusive Vorbereitungshandlungen)`` eintrage aber diese nicht angenommen wird.

    Das andere wäre bei ,,Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer''. Ich will die Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.

    Folgende Punkte werden leider nicht angenommen:

    Summe der Umsätze (geschätzt)
    Kleinunternehmer-Regelung
    Zahllast / Überschuss (geschätzt)
    Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.
    Soll-/Istversteuerung der Entgelte

    Kann mir bitte jemand helfen und sagen was ich eintragen bzw. abhaken muss.

    Vielen Dank






    #2
    Du hast jetzt leider vergessen mitzuteilen, welche Angaben Du gemacht hast, und wie die Fehlermeldung genau lautet.

    Soll- und Istbesteuerung ist natürlich für Kleinunternehmer nicht möglich. Dort darfst Du also schonmal nichts auswählen.

    Kommentar


      #3
      Xenotor: Deine Frage wurde automatisch ausgesiebt, wegen der vielen Links, die darüberhinaus auch noch absolut unbrauchbar sind.

      Du musst auf alle Fälle den erwarteten Umsatz für dieses und nächstes Jahr angeben, auch wenn der Null ist.

      Wenn Du die Kleinunternehmerregelung willst dann musst Du das auch entsprechend ankreuzen. Wie ich oben schon geschrieben hab, ist es dann auch unsinnig, die Istbesteuerung zu beantragen.

      Kommentar


        #4
        So
        Ich versuch nummer 2. Ohne links dieses mal.
        Hatte einfach die Fehlermeldung als ganzez kopiert und nicht darauf geachtet das, dass links sind.
        ---

        Folgende Fehlermeldung bei mir. Fast die selbe wie oben.
        Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
        • im Jahr der Betriebseröffnung
          Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
          Voraussichtliche Umsatzsteuer
          Ich nehme die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch. ( Keine ahnung warum der das macht.
          Ich berechne die Umsatzsteuer nach



        Beginn der Tätigkeit (inklusive Vorbereitungshandlungen)
        26.08.2024
        (Tag an dem ich beim bürgerbüro mich angemeldet habe aber anderes datum ändert nichts.

        Summe der Umsätze (geschätzt) 50 Dieses jahr / 200 Nächstes Jahr
        Bin mir nicht sicher ob ich überhaubt was verdiene dieses jahr. Ändert aber auch nichts ob ich 0 100 500 1000 10000 angebe

        Kleinunternehmer-Regelung
        Ja (Der will das ich da nein anklicke)

        Zahllast / Überschuss (geschätzt)
        Zahllast
        0

        Soll-/Istversteuerung der Entgelte
        ich beantrage die Istversteuerung, weil der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) für das Gründungsjahr den in § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG genannten Betrag voraussichtlich nicht übersteigen wird.

        Durchschnittssatzbesteuerung
        Nein

        Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.
        keine angabe.

        Kommentar


          #5
          Soll-/Istversteuerung der Entgelte
          ich beantrage die Istversteuerung, weil der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) für das Gründungsjahr den in § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG genannten Betrag voraussichtlich nicht übersteigen wird.
          Nein, da musst du auf keine Angabe umstellen !

          Durchschnittssatzbesteuerung
          Nein
          Ebenfalls keine Angabe, falls diese Auswahl verfügbar ist.

          Zahllast (geschätzt) 0 ist korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hat Funktioniert.
            Vielen Lieben dank für die schnelle hilfe.

            Hatte mir ein paar youtube videos dazu angeguckt und die hatten bei soll/ist immer den hacken drin.

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