Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus absetzen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus absetzen

    Kann ich eine, auf einem Mehrfamilienhaus (Eigennutzung u. Vermietung) in 2023 installierte PV-Anlage absetzen? Ich habe keine Mehrwert-Steuer gezahlt.
    Zuletzt geändert von PV-Anlage-absetzen; 11.10.2024, 17:12.

    #2
    Zunächst mal § 3 Nr. 72 EStG lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24,

      vielen Dank für die schnelle Info.
      Das ich keine Steuer zahlen muß, ist mir bekannt.
      Aber - heißt das, dass ich auch nichts absetzen kann? Nach dem Motto, wer keine Steuer zahlt, bekommt auch nichts zurück?
      Oder ist diese Investition wg. der Vermietung doch absetzbar?

      MfG

      Kommentar


        #4
        Aber - heißt das, dass ich auch nichts absetzen kann? Nach dem Motto, wer keine Steuer zahlt, bekommt auch nichts zurück?
        Bei steuerfreien Einnahmen ist kein Werbungskostenabzug zulässig. Siehe § 3c Abs. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html

        Was geht, ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen (beschränkt auf den selbst genutzten Anteil des Hauses)

        Alles kein Thema der elektronischen Steuererklärung !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo PV-Anlage-absetzen!

          Nachfolgendes bitte nicht persönlich nehmen - aber trotzdem mal drüber nachdenken:

          emotional:

          na ja - Umsatzsteuer bei der Anschaffung gespart 19% - Einspeisevergütung einkommensteuer-befreit - eventuell auch noch steuerfreie Zuschüsse vom Staat für die Anschaffung und/oder vergünstigte Darlehen oder § 35a EStG erhalten ...

          ja was denn noch alles für unsere ideologiegetrieben-bescheuerte Energiewende ?

          dass sich "Besserverdienende" noch nen Umwelt-Heiligenschein aufsetzen können ... ?

          steuerlich-sachlich-nüchtern:

          1. wenn Sie alles einspeisen: einkommensteuer-befreite Einnahmen = keine Ausgaben absetzbar - ist schlicht und einfach logisch!

          2. wenn Sie damit Ihren Strom-Pkw, Ihr eBike, Ihre Wärmepumpe, Ihre Waschmaschine samt Trockner, Ihre Spülmaschine, Ihren Fernseher u.a. Privates versorgen: Privat veranlasste Ausgaben!

          3. § 35a EStG: "Eine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht möglich, wenn die Maßnahme (bereits) öffentlich gefördert wurde. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG gilt zudem nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei einem Zusammenhang zu einem Neubau scheidet die Förderung aus."
          https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...2%A7-35a-estg/

          4. Falls Sie den Strom auch an die Mieter "zum ortsüblichen Preis - oder noch besser mit öko-Aufschlag" verkaufen, anstatt sich mit der Mini-Einspeisevergütung zufrieden zu geben - siehe hier:
          https://www.ksk-immobilien.de/wissen...ter-verkaufen/
          umsatzsteuerfrei - einkommensteuerfrei ..

          wieder emotional:

          Jetzt aber wirklich "den Sack zumachen" - dreimal ein Dankeschön an den lieben Staat und die lieben Politiker - und heilfroh sein, dass das alles auch noch "einfach so durchflutscht ohne großen Bürokratieaufwand !!!"
          Zuletzt geändert von Uwe64; 11.10.2024, 19:45.

          Kommentar


            #6
            Hallo Uwe64,

            Sie haben vollkommen recht.

            Kommentar


              #7
              Hallo Uwe64,

              vielen Dank für den Link unter Pkt.3
              Das ist das beste, was ich bisher zu diesem Thema gelesen habe.
              Vielen, vielen Dank.
              Jetz weiß ich, was zu tun ist.

              Kommentar

              Lädt...
              X