Kann ich eine, auf einem Mehrfamilienhaus (Eigennutzung u. Vermietung) in 2023 installierte PV-Anlage absetzen? Ich habe keine Mehrwert-Steuer gezahlt.
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Keine Ankündigung bisher.
PV-Anlage auf Mehrfamilienhaus absetzen
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Zunächst mal § 3 Nr. 72 EStG lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie 24,
vielen Dank für die schnelle Info.
Das ich keine Steuer zahlen muß, ist mir bekannt.
Aber - heißt das, dass ich auch nichts absetzen kann? Nach dem Motto, wer keine Steuer zahlt, bekommt auch nichts zurück?
Oder ist diese Investition wg. der Vermietung doch absetzbar?
MfG
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Aber - heißt das, dass ich auch nichts absetzen kann? Nach dem Motto, wer keine Steuer zahlt, bekommt auch nichts zurück?
Was geht, ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen (beschränkt auf den selbst genutzten Anteil des Hauses)
Alles kein Thema der elektronischen Steuererklärung !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo PV-Anlage-absetzen!
Nachfolgendes bitte nicht persönlich nehmen - aber trotzdem mal drüber nachdenken:
emotional:
na ja - Umsatzsteuer bei der Anschaffung gespart 19% - Einspeisevergütung einkommensteuer-befreit - eventuell auch noch steuerfreie Zuschüsse vom Staat für die Anschaffung und/oder vergünstigte Darlehen oder § 35a EStG erhalten ...
ja was denn noch alles für unsere ideologiegetrieben-bescheuerte Energiewende ?
dass sich "Besserverdienende" noch nen Umwelt-Heiligenschein aufsetzen können ... ?
steuerlich-sachlich-nüchtern:
1. wenn Sie alles einspeisen: einkommensteuer-befreite Einnahmen = keine Ausgaben absetzbar - ist schlicht und einfach logisch!
2. wenn Sie damit Ihren Strom-Pkw, Ihr eBike, Ihre Wärmepumpe, Ihre Waschmaschine samt Trockner, Ihre Spülmaschine, Ihren Fernseher u.a. Privates versorgen: Privat veranlasste Ausgaben!
3. § 35a EStG: "Eine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG ist nicht möglich, wenn die Maßnahme (bereits) öffentlich gefördert wurde. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG gilt zudem nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei einem Zusammenhang zu einem Neubau scheidet die Förderung aus."
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...2%A7-35a-estg/
4. Falls Sie den Strom auch an die Mieter "zum ortsüblichen Preis - oder noch besser mit öko-Aufschlag" verkaufen, anstatt sich mit der Mini-Einspeisevergütung zufrieden zu geben - siehe hier:
https://www.ksk-immobilien.de/wissen...ter-verkaufen/
umsatzsteuerfrei - einkommensteuerfrei ..
wieder emotional:
Jetzt aber wirklich "den Sack zumachen" - dreimal ein Dankeschön an den lieben Staat und die lieben Politiker - und heilfroh sein, dass das alles auch noch "einfach so durchflutscht ohne großen Bürokratieaufwand !!!"Zuletzt geändert von Uwe64; 11.10.2024, 20:45.
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