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Einkommenssteuererklärung & Einnahmeüberschussrechnung

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    Einkommenssteuererklärung & Einnahmeüberschussrechnung

    Hallo, ich habe ein Problem.
    Und zwar habe ich letztes Jahr Oktober eine Gewerbe angemeldet (Kleingewerbe) und wollte ein Online-Shop erstellen und dort Sachen verkaufen, naja Online-Shop erstellt aber verkauft habe ich rein garnichts. Dieses Jahr Plan geändert versucht andere Sachen zu verkaufen, hat auch nicht funktioniert. 0€ Gewinn, 0€ Umsatz. Seit 3 Monaten habe ich es deswegen komplett aufgegeben aber Gewerbe nicht abgemeldet weil ich doch irgendwie noch die Hoffnung hatte in der Zukunft durchzustarten. Heute habe ich vom Finanzamt ein Brief bekommen das ich mein Einkommenssteuer und Einnahmenüberschussrechnung einreichen muss wovon ich garkeine Ahnung hatte. Die Frist für 2023 soll ja bereits September abgelaufen sein, im Brief steht das ab dem 24.09.2024 eingegangene Erklärungen nicht berücksichtigt werden, und ich bis zum 28.10.2024 Zeit habe, nun ich habe wirklich garkeine Ahnung von diesen Sachen. Die Gewerbe habe ich nachdem ich diesen Brief bekommen habe abgemeldet, trotzdem muss ich ja machen. Kann mir jemand weiterhelfen?

    #2
    Formular Einnahme-Überschuss-Rechnung auswählen, bei den Einnahmen im Text "keine" und in der Betragsspalte "0" eintragen, bei den Ausgaben eine passende Position wie Wareneinkauf auswählen und genau so verfahren, ergibt einen Gewinn von "0" (das rechnet das Formular selbst aus).
    Dann dieses Formular abschicken.

    Weiteres Formular "Einkommensteuererklärung" auswählen, die Anlage G hinzufügen, dort beim Text "geplanter Online-Shop" und bei der Betragsspalte "0" eintragen.
    Weitere Anlagen der Steuererklärung ausfüllen, dabei den Bescheinigungsabruf nutzen (füllt automatisch die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand aus).
    Dann dieses Formular abschicken.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 11.10.2024, 22:44.

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      #3
      Telepeter: Bist du sicher, dass eine EÜR keinen Verlust ausweist, wenn die Einahmen Null, aber positive Ausgaben vorhanden sind? Ob das Finanzamt bei Verlusten Liebhaberei unterstellen könnte, ist eine andere Frage.

      S. nachstehend zitierter Fachbeitrag: "Unternehmer müssen Umsatz und Gewinn oder Verlust ermitteln und dem Finanzamt mitteilen."
      https://www.ihk-muenchen.de/de/Servi...huss-Rechnung/
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Telepeter: Bist du sicher, dass eine EÜR keinen Verlust ausweist, wenn die Einahmen Null, aber positive Ausgaben vorhanden sind? /[/url]
        Ich hab doch geschrieben "bei den Ausgaben eine passende Position wie Wareneinkauf auswählen und genau so verfahren", damit meinte ich "keine" und "0" eintragen wie bei den Einnahmen. Also sind Einnahmen und Ausgaben beide "0", und 0 minus 0 ergibt 0.

        Man muss allerdings bei irgendeiner Position der Ausgaben eine "0" eintragen und kann die Ausgaben nicht einfach offen lassen, sonst wird das Formular von ELSTER nicht akzeptiert.

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          #5
          # 4:
          Man muss allerdings bei irgendeiner Position der Ausgaben eine "0" eintragen und kann die Ausgaben nicht einfach offen lassen, sonst wird das Formular von ELSTER nicht akzeptiert.
          Diesen Satz verstehe ich durchaus. Meine eigentliche Frage ist, warum Ausgaben von Null angestrebt werden sollen, wenn doch Ausgaben für zwei Onlineshops und somit Verluste entstanden sind. Natürlich sind Ausgaben von Null einfacher zu erklären als diverse Ausgaben für Onlineshops.
          Zuletzt geändert von timote; 13.10.2024, 16:24.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            # 4:
            Meine eigentliche Frage ist, warum Ausgaben von Null angestrebt werden sollen, wenn doch Ausgaben für zwei Onlineshops und somit Verluste entstanden sind.
            Ok, ich habe die Aussage von greffer007 "0€ Gewinn, 0€ Umsatz" so verstanden, dass keine Ausgaben entstanden sind, jedenfalls aber nicht erklärt werden sollen.
            Wenn tatsächlich in 2023 Waren eingekauft wurden (das hat greffer007 nicht ausdrücklich gesagt), in 2024 aber das Gewerbe eingestellt wurde, müsste dieser Warenbestand bewertet und in die Aufgabebilanz eingestellt werden, so dass letztlich nur eine Einkommensverlagerung von 2023 nach 2024 stattfindet. Kommt natürlich drauf an, was diese Waren noch wert sind. Wenn greffer007 darüber mit dem Finanzamt diskutieren will - ok. Ansonsten könnte man natürlich evtl. Einkäufe und Verkäufe aus einem letztlich nicht in Gang gekommenen Gewerbe aus Vereinfachungsgründen im Privatvermögen belassen und den Gewinn/Verlust mit "0" erklären.

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