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Hilfe erste gemeinsame Steuererklärung

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    Hilfe erste gemeinsame Steuererklärung

    Guten Morgen zusammen,

    wir sind seit 2023 verheiratet und müssen nun unsere erste gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dazu hätte ich einige Fragen. Müssen wir beim eintragen unserer Daten diese direkt zusammenrechnen( gezahlte Lohnsteuer, Werbungskosten etc.)oder werden diese für beide getrennt erfasst und das Finanzamt rechnet nachher alles zusammen?

    vielen Dank und viele Grüße

    #2
    Zitat von Kölner35 Beitrag anzeigen
    wir sind seit 2023 verheiratet und müssen nun unsere erste gemeinsame Steuererklärung abgeben.
    Müssen nicht, aber eine Zusammenveranlagung ist in aller Regel vorteilhaft.

    Zitat von Kölner35 Beitrag anzeigen
    Dazu hätte ich einige Fragen. Müssen wir beim eintragen unserer Daten diese direkt zusammenrechnen( gezahlte Lohnsteuer, Werbungskosten etc.)oder werden diese für beide getrennt erfasst und das Finanzamt rechnet nachher alles zusammen?
    Manchmal hilft ja schon ein Blick ins Formular. Da stellt man fest, dass es z.B. die Anlage N je einmal für den Ehemann und die Ehefrau (*) gibt, während z.B. bei der Anlage Vorsorgeaufwand Felder für Ehemann und Ehefrau existieren.

    Beim Wunsch nach Zusammenveranlagung gibt es jedenfalls nur eine einzige Steuererklärung, falls das die eigentliche Frage gewesen sein sollte.

    (*) Bei gleichgeschlechtlichen Ehen dann Person A und B.

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      #3
      Und wie immer der Hinweis auf den Bescheinigungsabruf. Damit werden die Daten, die von Arbeitgebern, Sozialversicherung etc. bereits an das Finanzamt übermittelt wurden, automatisch an der richtigen Stelle der richtigen Anlage eingetragen.

      Der Bescheinigungsabruf ist für den Inhaber des ELSTER-Zugangs, mit dem ihr die Erklärung erstellt, normalerweise bereits freigeschaltet, die Daten können bei geöffnetem Entwurf der Einkommensteuererklärung mit dem Button links unten direkt eingefügt werden.

      Der andere Ehegatte (also der, dessen Zugang nicht genutzt wird) muss erst seine Zustimmung für den Datenabruf geben, das kann direkt in ELSTER mit Geburtsdatum und Steuer-ID beantragt werden. Wenn der Zustimmungspflichtige selbst einen ELSTER-Zugang hat, kann er dort die Zustimmungserklärung abgeben, ansonsten bekommt er in den nächsten Tagen einen Freischaltcode mit der Briefpost, der dann im ELSTER-Zugang, über den abgerufen werden soll, einmalig eingegeben werden muss; danach funktioniert das dann genau so wie beim Inhaber des ELSTER-Zugangs.

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        #4
        Super vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Besonderheit bei uns noch das meine Frau bis Juli 2023 Arbeitslosengeld bekommen hat was ja auch eingetragen werden muss und hinzu kommt auch noch Einnahmen meiner Frau aus einem kleingewerbe was ja auch angegeben werden muss

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          #5
          ... und hinzu kommt auch noch Einnahmen meiner Frau aus einem kleingewerbe was ja auch angegeben werden muss
          Richtig, für das Kleingewerbe muss außerdem eine Gewinnermittlung -EÜR- eingereicht werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank! Kommen die Einnahmen des Kleingewerbes in unsere gemeinsame Steuererklärung unter Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (kann ich dort auch absetzbare Kosten des Kleingewerbes angeben?)und es muss zusätzlich noch eine Gewinnermittlung abgegeben werden?

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              #7
              Du hast Dir das Formular immer noch nicht angeguckt?

              Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gehören in die Gewinnermittlung (=EÜR). Der dort ermittelte Gewinn wird dann in die Anlage G übertragen.

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                #8
                Die Gewinnermittlung muss zusätzlich zur Einkommensteuererklärung eingereicht werden: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer

                In der Einkommensteuererklärung ist nur der Gewinn anzugeben. Bei einem Gewerbe würde der in die Anlage G gehören,

                nur bei freiberuflicher Tätigkeit oder sonstiger selbstständiger Arbeit ist die Anlage S zutreffend.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Seit wann hat denn dein Schatzilein das Kleingewerbe?
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Zitat von Kölner35 Beitrag anzeigen
                    Vielen Dank! Kommen die Einnahmen des Kleingewerbes in unsere gemeinsame Steuererklärung unter Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (kann ich dort auch absetzbare Kosten des Kleingewerbes angeben?)und es muss zusätzlich noch eine Gewinnermittlung abgegeben werden?
                    Deine Frau wird sich damit beschäftigen müssen, ob sie Einkünfte aus Gewerbe oder aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Je nachdem kommt der Gewinn aus der EÜR in Anlage G oder S. Und der Begriff Gewinn bedeutet Einnahmen minus Ausgaben, womit klar ist, wo die Ausgaben hinkommen.

                    Ich empfehle ihr dringend ein Existenzgründerseminar und ggfs sogar Hilfe von einem Steuerberater. Ansonsten wird sie die Dinge des Steuerrechts auf sehr unsanfte Tour lernen.

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                      #11
                      Zitat von Kölner35 Beitrag anzeigen
                      Besonderheit bei uns noch das meine Frau bis Juli 2023 Arbeitslosengeld bekommen hat was ja auch eingetragen werden muss
                      Die BA für Arbeit meldet den ALG-Bezug ebenfalls dem Finanzbehörden so dass der Eintrag mit dem Bescheinigungsabruf automatisch an der richtigen Stelle landen sollte.

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