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RentnerInnen, ÜbungsleiterIn auf Honorarbasis EÜR

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    RentnerInnen, ÜbungsleiterIn auf Honorarbasis EÜR

    Hallo zusammen,
    Vielleicht kann mir jemand helfen? Als Rentnerin musste ich 2015 eine freiberufliche Tätigkeit anmelden weil ich Seniorenanleitungen für Smartphone und Co geben wollte. Die EÜR damals und auch die später folgenden Formulare waren einfach. Ich habe in 2023 2508 Euro von der Kirche als Honorar erhalten. Das Formular lässt kaum eine Angabe durchgehen. Ich gelte seit jeher beim FA als Übungsleiterin. Wo schreibe ich jetzt was rein? Wenn mir nur jemand sagen könnte, welche Berufsbezeichnung, welche Art der Einnahme, welche Zeilen (in ELSTER) für Einnahmen? Da das ja alles steuerfrei ist brauche ich offensichtlich auch eine Zeile für Entnahmen??? HILFE!

    #2
    Nur damit wir das richtig verstehen: du machst seit Jahren deine EUER und deine Einkommensteuererklaerung und willst jetzt von uns wissen, was wo einzutragen ist? Das musst du uns mal erklaeren, sonst fuehlen wir uns doch ziemlich vera....!
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ja, das war immer einfach per Excel-Tabelle! Ich glaube in 2019 musste ich das Formular ausfüllen. Da habe ich rumprobiert bis es passte. 2020 kam Corona. Da habe ich das FA gefragt was ich wohl eingenommen haben sollte? Dann war Ruhe bis jetzt. Zur Erklärung vielleicht auch ich liege weit unter der Einkommensgrenze. Ich will niemanden vera... Ich habe immer alles angegeben ich will das nur kapieren.

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        #4
        So, was fehlt, ich bin alt, behindert und vielleicht ein bisschen doof. Ich gebe mir die größte Mühe, alles richtig zu machen. Kann mir jetzt jemand helfen? Ich meine das todernst

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          #5
          Wenn Du in 2023 2508 Euro von der Kirche als Honorar für eine im weitesten Sinne pädagogische Tätigkeit erhalten hast und sonst nichts ist das vollständig steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG, da folgende Voraussetzungen vorliegen:
          • Art der Tätigkeit: Der Steuerpflichtige muss eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Begünstigt i. d. S. sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung, Kunst oder Pflege.
          • Zeitumfang der Tätigkeit: Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Voraussetzung ist ­erfüllt, wenn der zeitliche Umfang nicht mehr als ⅓ einer vollen Erwerbstätigkeit ausmacht.
          • Arbeit- oder Auftraggeber: Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erfolgen.
          • Zweck der Tätigkeit: Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.
          Der steuerfreie Betrag beträgt jährlich 3.000 €.

          Meines Erachtens ist da gar keine EÜR mehr erforderlich, es reicht die Anlage S zur Einkommensteuererklärung und da beim Text der Eintrag: Honorare von xxx für xxx: 2.508 €; steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG: 2.508 € und dann beim Betrag der Eintrag "0".
          Zuletzt geändert von Telepeter; 14.10.2024, 19:19.

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            #6
            Ja es ist eine definitive Tätigkeit nach Paragraph 3 Nr 26 Einkommensteuergesetz. Aber das Finanzamt mahnt die EÜR an.

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              #7
              Habe auch versucht anzurufen. Keiner erreichbar!

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                #8
                Hallo, bitte gebt mir die relevanten Zeilen in der verflixten ELSTER EÜR an und gut!

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                  #9
                  Ruhig Blut, hier naht Hilfe:

                  Neue EÜR öffnen und Deine Steuernummer, Name usw. einfüllen.

                  Die 2508 Euro kommen als Einnahme in Zeile 11
                  und als steuerfrei nochmals in Zeile 75.

                  Damit gibt sich das Formular aber leider nicht zufrieden.

                  Du musst mindestens EINE Ausgabenposition befüllen, z. B. Zeile 58 in den Text "Keine" und als Betrag "0".

                  Du musst die Zeilen 5, 6, 7, 8 und 10 ausfüllen.

                  Damit sollte sich dann das Finanzamt zufrieden geben.

                  In der persönlichen Steuererklärung dann Anlage S hinzufügen und "0" eintragen.

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                    #10
                    In der persönlichen Steuererklärung dann Anlage S hinzufügen und "0" eintragen.
                    Es müssen in der Anlage S auf Seite 3 - Sonstiges in Zeile 38 ebenfalls Angaben zu den Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit gemacht werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Es müssen in der Anlage S auf Seite 3 - Sonstiges in Zeile 38 ebenfalls Angaben zu den Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit gemacht werden.
                      Ja das stimmt. Also in Zeile 38 Gesamtbetrag 2508, davon als steuerfrei behandelt 2508, Rest (=0) enthalten in Zeile 4.

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                        #12
                        Danke Telepeter und Charlie24. Obwohl, Telepeter machte mich ein bisschen zuversichtlicher. Ich probiere das dann morgen. Melde mich dann vielleicht nochmal. Gruß Ute

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                          #13
                          Zitat von HilfebeimFA Beitrag anzeigen
                          Danke Telepeter und Charlie24. Obwohl, Telepeter machte mich ein bisschen zuversichtlicher. Ich probiere das dann morgen. Melde mich dann vielleicht nochmal. Gruß Ute
                          So, ich habe bei Einnahmen und Entnahmen meine 2508 Euro irgendwo reingeschrieben. Plötzlich konnte ich die EÜR versenden. Die 6,87 Euro pro Tag für Fahrten und Material und Arbeitseinsatz sind jetzt amtlich. Will der Staat jetzt Geld von mir muss ich wohl Widerspruch einlegen. Also Elster werde ich meinen SeniorInnen in den Seminaren nicht empfehlen. Es sei denn die haben ein Jurastudium

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                            #14
                            Ist wohl nicht das richtige Forum! Muss aber gesagt werden.

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                              #15
                              Elster sagt, wer in der Lage war, die Papierformulare richtig auszufüllen, kann das auch.

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