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EÜR - abweichendes Wirtschaftsjahr - Wann Kap.steuer zurückholen

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    EÜR - abweichendes Wirtschaftsjahr - Wann Kap.steuer zurückholen

    Besteuerungszeitraum 2023

    Das hier trifft auf mich zu:
    Bei nicht beratenen Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Erklärungsfrist für Einkommensteuer- und Feststellungserklärungen, in denen der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft selbst ermittelt wird, grundsätzlich erst am 28. Februar 2025.
    Mit Beratung, das ist hier der Fall, ist es dann sogar erst Oktober 2025.

    Wie und wann hole ich mir meine zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück? Darf ich das jetzt schon einfach online eintippen?

    #2
    Das funktioniert nur mit der Abgabe der kompletten Einkommensteuererklärung. Du wirst daher mit Deinem steuerlichen Berater klären müssen, ob er die Bearbeitung Deiner Erklärung vorziehen kann.

    Vielleicht werden die L+F - Einkünfte ja gesondert festgestellt, dann ginge das einfacher.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 19.10.2024, 18:00.

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      #3
      Aber habe ich mit der Abgabe der "kompletten EST" dann nicht ebenso lange Zeit?

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        #4
        Aber habe ich mit der Abgabe der "kompletten EST" dann nicht ebenso lange Zeit?
        Wenn du die Bedingungen erfüllst, hast du für deine Einkommensteuererklärung natürlich bis dahin Zeit.

        Warum gehst du eigentlich davon aus, dass du zu viel Kapitalertragsteuer bezahlt hast ? Kein Freistellungsauftrag erteilt oder was sonst ist die Ursache ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum gehst du eigentlich davon aus, dass du zu viel Kapitalertragsteuer bezahlt hast ? Kein Freistellungsauftrag erteilt oder was sonst ist die Ursache ?
          Ja, natürlich. Von den 2000€ war nicht alles korrekt auf die 2-3 Konten verteilt. In elster.de sehe ich ja die freigestellten Beträge, die gemeldet wurden, ca 700€.

          Es ist mMn auch ein Witz, dass einem so ein 'Aufwand' entsteht, um die fehlenden ca. 300€ zurückzubekommen. Im Kap-Anhang soll man dann sämtliche Kapitalerträge angeben und die gezahlte Steuer etc. Da denke ich mir auch: Warum? Ob ich da nun 2000€ oder 12000€ angebe, spielt doch keine Rolle, auf alles wurde die Steuer gezahlt und lediglich auf die ersten 2000€ will ich die paar Euro zurück. Was ist, wenn ich mich da vertippe und irgendwo 4€ statt 8€ stehen? Das FA sieht doch sowieso alles und es spielt für die Erstattung keine Rolle.

          Und wenn ich den gesamten Zeitaufwand inkl Einlesen und Eintippen sehe, dann denke ich so langsam, dass ich auf das Geld einfach verzichte.
          Zuletzt geändert von fyl24; 20.10.2024, 13:38.

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            #6
            Das FA sieht doch sowieso alles und es spielt für die Erstattung keine Rolle.
            Da irrst du dich, das Finanzamt kennt nur die freigestellten Kapitalerträge, es weiß nicht, wie hoch deine gesamten Kapitalerträge waren und

            es weiß auch nicht, wie hoch der Steuereinbehalt war. Man muss die Erträge im Inland auch nicht alle erklären, man kann auch die Zeile 17 der

            Anlage KAP nutzen. Das funktioniert allerdings auch nicht in allen Fällen. Ich nutze seit jeher her eine Excel-Tabelle und trage alle Werte aus den

            Steuerbescheinigungen unserer Banken dort ein, die Summen könnte ich dann in die Anlagen KAP übernehmen, wenn wir Kapitalerträge erklären

            wollten oder müssten, was nur selten der Fall ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Aber irgendwo muss doch nach der Steuererklärung abgeglichen werden, ob es diese Kapitalerträge und die gezahle (einbehaltene) Steuer überhaupt gab.

              Man muss die Erträge im Inland auch nicht alle erklären, man kann auch die Zeile 17 der
              Anlage KAP nutzen. Das funktioniert allerdings auch nicht in allen Fällen.
              Da kommt bei mir eine 0 rein: "17. In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapital - erträge entfällt (ggf. „0“)"

              Und in Zeile 16 kommt der genutzte Pauschbetrag, wird mir ja in elster angezeigt. Und in Zeile 7 wird alles aufaddiert.

              Oder nach welcher Logik kann ich mir sparen alles zu erklägen?

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                #8
                Oder nach welcher Logik kann ich mir sparen alles zu erklägen?
                Wenn du bei einer inländischen Bank Kapitalerträge unter dem dieser Bank erteilten Freistellungsauftrag erzielt hast, also diese Bank keine Steuern

                einbehalten hat, kannst du den bei dieser Bank tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 eintragen und die dort erzielten

                Kapitalerträge in Zeile 7 weglassen. Das ist allerdings nicht zulässig, wenn die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge (Zeile 4) beantragt wird, geht

                also nur bei einem Antrag nach Zeile 5.

                ... irgendwo muss doch nach der Steuererklärung abgeglichen werden, ob es diese Kapitalerträge und die gezahle (einbehaltene) Steuer überhaupt gab.
                Die Prüfung erfolgt allein anhand der Steuerbescheinigungen der Banken bzw. bei Kapitalerträgen im Ausland anhand der Erträgnisaufstellungen,

                anhand eigener Daten kann das Finanzamt nur die Werte in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP überprüfen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn du bei einer inländischen Bank Kapitalerträge unter dem dieser Bank erteilten Freistellungsauftrag erzielt hast, also diese Bank keine Steuern einbehalten hat, kannst du den bei dieser Bank tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 eintragen und die dort erzielten Kapitalerträge in Zeile 7 weglassen.
                  Aber ob ich die 700€ beanspruchten Pauschbetrag nun in Zeile 6 abziehe und in Zeile 17 nenne ODER in die Kapitalerträge in Zeile 7 mit einbeziehe und die 700€ dann in Zeile 16 nenne (und in 17 dann 0€), ist doch egal? Es bleibt doch dabei, dass in Zeile 7 alles (evtl abzgl Zeile 17) addiert werden muss.
                  Zuletzt geändert von fyl24; 20.10.2024, 23:56.

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                    #10
                    Es bleibt doch dabei, dass in Zeile 7 alles (evtl abzgl Zeile 17) addiert werden muss
                    In deinem Fall ist das so. Wir z. B. mussten vor Jahren Erstattungszinsen des Finanzamts deklarieren. Da haben wir den vollständig ausgeschöpften

                    Sparer-Pauschbetrag in die Zeile 17 eingetragen und außer den Erstattungszinsen nichts erklärt. Heuer wird meine Frau geringe Kapitalerträge aus einer

                    Erbengemeinschaft erzielen. Bei diesen Beteiligungserträgen behält die Bank keine Kirchensteuer ein, meine Frau muss die deshalb erklären.. Da erfasse

                    ich in der Anlage KAP-Bet nur diese Beteiligungserträge und trage in ihrer Anlage KAP in Zeile 17 die 2.000 € ein. Unsere tatsächlichen Kapitalerträge

                    muss ich nirgendwo angeben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Die Prüfung erfolgt allein anhand der Steuerbescheinigungen der Banken bzw. bei Kapitalerträgen im Ausland anhand der Erträgnisaufstellungen,
                      Die muss man dann nur bereithalten?

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                        #12
                        Die muss man dann nur bereithalten?
                        Prinzipiell richtig ! Wenn das Finanzamt die Steuerbescheinigungen sehen will, wird es die anfordern. Bei Kapitalerträgen im Ausland

                        sollte man die Erträgnisaufstellungen von sich aus einreichen, die werden erfahrungsgemäß immer angefordert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Dann warte ich mal bis mein Einkommen für 2023 feststeht und frage die Steuerberatung nochmal, wann ich da genau tätig werden soll.

                          Danke für die ganzen Antworten!

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