Wo trage ich Veräußerungsgewinne bzw. -verluste von Einzelaktien bei Streubesitz in der Körperschaftsteuererklärung 2023 ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Veräußerungsgewinne/verluste von Einzelaktien (Streubesitz) in KST eintragen
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In der Körperschaftssteuererklärung wird grundsätzlich immer nur der Gewinn der Körperschaft erklärt. Das Veräußerungsergebnis aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien muss daher auch in der Bilanz der Körperschaft enthalten sein.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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