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Veräußerungsgewinne/verluste von Einzelaktien (Streubesitz) in KST eintragen

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    Veräußerungsgewinne/verluste von Einzelaktien (Streubesitz) in KST eintragen

    Wo trage ich Veräußerungsgewinne bzw. -verluste von Einzelaktien bei Streubesitz in der Körperschaftsteuererklärung 2023 ein?

    #2
    In der Körperschaftssteuererklärung wird grundsätzlich immer nur der Gewinn der Körperschaft erklärt. Das Veräußerungsergebnis aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien muss daher auch in der Bilanz der Körperschaft enthalten sein.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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